Der WTW Pensionsfonds als „Full-Service-Pensionsfonds“
Viele Unternehmen wollen sich von der Betreuung geschlossener Versorgungswerke entlasten und die erforderlichen Governance-Strukturen, insbesondere im Personalbereich, nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten. Dies hat vielfältige Ursachen wie zum Beispiel den Renteneintritt von Schlüsselpersonen, Unternehmensaufspaltungen, die personalpolitische Fokussierung auf die Gewinnung und Bindung von aktiven Mitarbeitenden oder eine Reduktion des Geschäftsbetriebs in Deutschland.
Dienstleister wie WTW bieten seit über 25 Jahren administrative Dienstleistungen der Anwartschafts- und Rentenverwaltung an, die hier ansetzen. Eine umfassend Entlastung erfordert jedoch einen vom Arbeitgeber gesonderten Rechtsträger, der die Verantwortung für die Durchführung übernehmen kann und dazu auch rechtlich und finanziell in die Lage versetzt wird. Nur so kann die „Retained Organisation“ beim Arbeitgeber auf eine reine Überwachungsfunktion reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund soll der Pensionsfonds als eine in dieser Situation prädestinierte Full-Service-Option beleuchtet werden, die wir derzeit mit zahlreichen Kunden und im Markt in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder diskutieren und umgesetzt haben.
Als eigener, gesetzlich geregelter Weg zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat sich der Pensionsfonds bewährt, um Pensionsverpflichtungen auszulagern. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine eigenständige, rechtsfähige und kapitalgedeckte Versorgungseinrichtung, die Leistungen der bAV erbringt. Arbeitgeber übertragen dabei die Verantwortung für die Durchführung bestehender Pensionszusagen an einen geeigneten Pensionsfonds und stellen die hierfür erforderlichen Mittel im Wege einer Beitragszahlung zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Auslagerung übernimmt der Pensionsfonds die Zusage des Arbeitgebers. Der Pensionsfonds gewährt den Begünstigten im Gegenzug einen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.
Unter dem Aspekt der Steuerung und Überwachung von Kapitalanlage und operativer Durchführung der bAV, der „Pension Governance“, verbindet der Pensionsfonds die Flexibilität einer allein durch das Unternehmen durchgeführten Zusage mit den Vorzügen einer beaufsichtigten Versorgungseinrichtung. Der Gesetzgeber honoriert diesen Ansatz mit einer Reduzierung der Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) um rund 80 Prozent.
Dem „Full-Service-Pensionsfonds“ – etwa dem WTW Pensionsfonds – stehen bewährte Administrations- und Kapitalanlagelösungen und Gestaltungsoptionen zur Verfügung. Diese müssen vom Arbeitgeber nicht mehr „beschafft“ und laufend überwacht, überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies alles wird vom Pensionsfonds geleistet.
Damit entfallen viele Tätigkeiten, die beim Bezug üblicher Administrationsdienstleistungen beim Arbeitgeber verbleiben. Eine „Retained Organisation“ muss lediglich für Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen vorgehalten werden. Eine tägliche Betreuung wie etwa im Rahmen monatlicher Zahlungsläufe und des Liquiditätsmanagements ist nicht mehr erforderlich. Hierdurch ergeben sich in der Regel erhebliche Entlastungen des Arbeitgebers.
Drei Implementierungsphasen können unterschieden werden.
Phase 1: Nach der Erstinformation sind zunächst die Versorgungswerke in Scope und die bisherigen administrativen Prozesse einer Due Diligence zu unterziehen, um im Vorfeld die Machbarkeit des Durchführungswegwechsels zu bewerten und sicherzustellen. Dabei sind auch die jeweiligen wesentlichsten Aspekte der Durchführung des Pensionsfonds aus Sicht des Arbeitgebers zu beleuchten, was unter anderem auch die Kapitalanlageoptionen umfasst.
Phase 2: Die Ergebnisse dieser Due Diligence sind Grundlage für den Business Case und den weiteren Entscheidungsprozess im Unternehmen. Im Business Case sind zum Beispiel Ressourcen- und PSV-Beitragseinsparungen auf der einen Seite und Kosten der Pensionsfondsstruktur gegeneinander abzuwägen.
Phase 3: Wird das „Go“ gegeben, beginnt das eigentliche Übertragungsprojekt, das mit der Übertragung und Information der ehemaligen Mitarbeitenden endet.
End-to-end dauert das dreiphasige Projekt typischerweise 6 bis 15 Monate.
Unternehmen, die sich von der laufenden Betreuung bereits lange geschlossener Versorgungs werke ökonomisch und administrativ weitgehend entlasten wollen, sollten eine Durchführung über einen „Full-Service-Pensionsfonds“ als effektive, kosteneffiziente und konsequente Full-Service-Lösung in Erwägung ziehen.