Verschärfte Anforderungen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni 2026 auch in Deutschland in nationales Recht überführt werden; mit aller Voraussicht geschieht dies durch eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wesentliches Ziel ist die konsequente Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit. Die Anforderungen an Unternehmen werden dabei weiter verschärft.
So haben Bewerber künftig das Recht, über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne für eine ausgeschriebene Stelle informiert zu werden. Mitarbeitenden muss auf Wunsch Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittliche Entgelthöhe von Kolleginnen und Kollegen erteilt werden, die eine gleiche bzw. gleichwertige Arbeit ausüben. Zudem sind Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeitendenzahl gefordert, regelmäßig über Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen zu berichten.
Einen Unterschied bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit von über fünf Prozent müssen die Unternehmen auch erklären können. Als objektive Kriterien nennt die Richtlinie dafür Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Beschäftigungsbedingungen. Bleibt ein „unexplained gap“ können Mitarbeitende einen Anspruch auf Schadenersatz gerichtlich geltend machen. Zudem fordert die Richtlinie, bei Nichtbeachtung der Vorgaben Arbeitgeber mit einem Bußgeld zu sanktionieren.
Bereits heute können Schadenersatzansprüche angemeldet werden, wenn etwa eine Mitarbeiterin vermutet, diskriminierend vergütet zu werden; dazu reicht der Hinweis auf einen einzigen Kollegen, der trotz gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit mehr als sie selbst verdient. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 klargestellt und sich dabei auf geltendes Unionsrecht bezogen. Die Entgelttransparenzrichtlinie geht sogar einen Schritt weiter und führt eine Beweislastumkehr zugunsten von Mitarbeitenden ein.
Vergütungsgerechtigkeit im Fokus
Unternehmen sollten das Thema Vergütungsgerechtigkeit schon jetzt ernst nehmen, um compliant zu sein. Das Technolgieunternehmen Bosch sieht darin jedoch auch viele Chancen – etwa im Einklang mit Unternehmenswerten wie Offenheit, Fairness und Chancengerechtigkeit zu vergüten, die Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken, Mitarbeitende noch besser zu gewinnen, zu binden und zu motivieren und insgesamt allen Mitarbeitenden Wertschätzung zu signalisieren.
Eine Chance liegt für Bosch auch darin, Unstimmigkeiten in den Vergütungssystemen und der Vergütungspraxis noch besser zu erkennen und zu beseitigen. Das Unternehmen hat mit WTW deshalb für drei Pilotländer ein Projekt durchgeführt, um eventuelle Gender Pay Gaps zu erkennen, vorerst mit Blick auf die Vergütung im engeren Sinne (also ohne Nebenleistungen). Das Projektteam hat dazu ein marktführendes digitales Pay-Equity-Tool genutzt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst – mit Hinweisen zu ggf. bestehenden Auffälligkeiten, deren Bewertung, auch unter Berücksichtigung objektiver Kriterien, Vorschlägen für übergeordnete bzw. individuelle Maßnahmen sowie mit möglichen nächsten Schritten und Empfehlungen.
Herausforderung bAV
Die Entgelttransparenzrichtlinie fasst den Begriff Entgelt recht weit. Neben der Vergütung im engeren Sinne gehören dazu etwa auch Benefits wie die betriebliche Altersversorgung (bAV). Damit befasst sich Bosch in einem weiteren Projekt. Vieles ist aber weiterhin offen.





