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De-Risking von Pensionsplänen

Für die Attraktivität als Arbeitgeber spielt betriebliche Altersversorgung (bAV) eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Risiken im Blick zu behalten.

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Ein aktives und professionelles Management der Pensionsverpflichtungen steht auf der Agenda der Unternehmen weit oben und wird dort auf Grund umfassender ökonomischer und geopolitischer Herausforderungen bleiben. Neben den bekannten Möglichkeiten des De-Riskings wie Plangestaltung, CTA und Pensionsfonds sind Rentnergesellschaften eine weitere attraktive Möglichkeit für Unternehmen, sich agil und zukunftsfest aufzustellen.

Weshalb De-Risking?

Umfassende ökonomische und geopolitische Herausforderungen, sowie der demografische Wandel sind die Ursache von Transformationsbewegungen in vielen Branchen. Agile und flexible Unternehmensstrukturen gewinnen dadurch an Bedeutung.

Aus dem Blickwinkel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gehört für viele Unternehmen diese zu einem attraktiven Benefitspaket dazu. Gleichzeitig ist es erforderlich die Risiken im Blick zu behalten. Mit klugen De-Risking-Konzepten kann dies gelingen.

Welche De-Risking-Optionen haben Unternehmen?

Design von Pensionsplänen: Mit kapitalmarktorientierten Pensionsplänen und flexiblen Auszahlungsvarianten lassen sich Zins- und Langlebigkeitsrisiken gut managen. Diese Plandesigns sind bei den Mitarbeitenden ebenfalls beliebt, da sie renditestark und transparent sind. Eigenschaften, die sich Mitarbeitende, laut WTW-Studien, ausgelagert von einer passgenauen betrieblichen Altersversorgung wünschen.

CTA-Treuhandlösungen: Durch eine Saldierung von Pensionsverpflichtungen und Planvermögen kann eine Bilanzverkürzung, eine fristengerechte Finanzierung und ein deutlich verbessertes Risikocontrolling erreicht werden.

Pensionsfonds: Bei einem Pensionsfonds werden die Pensionsverpflichtungen ökonomisch auf diesen übertragen. Dadurch können betriebsfremde Risiken ausgelagert werden. Eine solche Auslagerung führt zu größerer operativer Sicherheit, verbesserter Steuerung und besserer Überwachung von Finanzrisiken. Deshalb sind für Pensionsfonds die Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) reduziert. Analog zur CTA-Treuhandlösung kann eine Bilanzverkürzung durch Nettoausweis von Verpflichtungen und Planvermögen nach IFRS und US-GAAP erreicht werden.

Rentnergesellschaft / Pension Buy-out: Bei einer Rentnergesellschaft werden die Pensionsverpflichtungen gegenüber Rentnern und mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedenen Mitarbeitenden auf einen eigenen Rechtsträger (Rentnergesellschaft) übertragen. Der Transfer von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen und Vermögen auf Rentnergesellschaften erfolgt in der Regel per Gesamtrechtsnachfolge im Wege einer Spaltung. Mit einer Rentnergesellschaft kann nicht nur eine ökonomische, sondern eine vollständige rechtliche Enthaftung erreicht werden. Die wirtschaftlichen Risiken etwa aus Langlebigkeit, Inflation oder Kapitalanlage gehen auf den Buy-out-Anbieter über.

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