Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 stufenweise von 15% auf 10% abgesenkt werden. Dies hat bereits heute Auswirkungen auf die Höhe latenter Steuern, zu deren Bestimmung der jeweilige Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verwenden ist. Nachdem sich der Beitrag von Berger/Fischer, BB 2025, 2795ff., allgemein mit den bilanziellen Auswirkungen einer stufenweisen Änderung des Körperschaftsteuersatzes nach IFRS und HGB beschäftigt hat, ist Ziel des nachfolgenden Beitrags, mögliche Methoden zur Ermittlung von Steuerlatenzen speziell im Kontext von Pensionsverpflichtungen aufzuzeigen, ihre Wirkung zu demonstrieren und kritisch zu würdigen. Der Beitrag soll Unternehmen, Aktuaren und Wirtschaftsprüfern eine Orientierung zur sachgerechten Ermittlung von Steuerlatenzen im Kontext von Pensionen geben.
Zusammenfassung
- Zur sachgerechten Ermittlung von Steuerlatenzen auf Pensionsverpflichtungen sind – zumindest für jeden Abschluss bis einschließlich 2030 – grds. adjustierte Prognoserechnungen zur Entwicklung der handels- und steuerrechtlichen Rückstellungen vorzunehmen.
- Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Auswirkung der geänderten KSt-Sätze auf die Bilanzpositionen bzw. das Ergebnis wirkmächtig sein können. Für die meisten Bestände mit Pensionsverpflichtungen ergeben sich in der Praxis häufig äquivalente durchschnittliche Körperschaftsteuersätze zum 31.12.2025 von 10,5 % bis 12 %.
- Für weniger materielle Verpflichtungen bieten sich sachgerechte Vereinfachungen wie Schätzverfahren an. Deren Angemessenheit ist nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer zu beurteilen.
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