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Latente Steuern aus Pensionsrückstellungen

23. Oktober 2025

Am 11. Juli hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt. Damit wurde eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Veranlagungszeitraum 2032 beschlossen. Das Gesetz ist am 19. Juli in Kraft getreten und gilt seitdem als „substantively enacted“. Für Unternehmen bedeutet das: Die neuen Steuersätze sind bereits für nach dem 11. Juli erstellte Konzern-, Jahres- und Zwischenabschlüsse verpflichtend anzuwenden.

Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung latenter Steuern – insbesondere im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen und anderen langfristigen Verpflichtungen. Wirtschaftsprüfer fordern bereits für den nächsten Bilanzstichtag belastbare Prognoserechnungen.

In unserem Webcast beleuchten unsere Expertinnen und Experten:

  • welche konkreten Anforderungen jetzt auf Unternehmen zukommen,
  • wie sich die neuen Steuersätze auf die Bilanzierung auswirken,
  • und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben.

Sichern Sie sich wertvolle Einblicke für Ihre Bilanzierungsstrategie.

Ihre Kontakte

Wilhelm-Friedrich Puschinski, Managing Director Retirement, Chefaktuar

Wilhelm-Friedrich Puschinski

Managing Director Retirement, Chefaktuar

Foto von Niko Wolf

Niko Jürgen Wolf

Associate Director Retirement

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