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Schadenfall – wie man als Arbeitgeber und Arbeitnehmer richtig reagiert

Health & Benefits Blog

Von Antonella Abbagnale | 15. Mai 2023

Welche Schritte unternommen werden müssen, um finanzielle Entschädigungen zu erhalten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Ein Schadenfall ist ein unerwartetes Ereignis, das zu einer finanziellen Belastung für eine Person oder eine Organisation führen kann. Dies kann ein Unfall oder eine Krankheit sein. Wenn ein Schadenfall eintritt, müssen bestimmte Schritte unternommen werden, um finanzielle Entschädigungen zu erhalten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Eintritt eines Schadenfalles (Krankheit / Unfall) – Was ist zu tun?

Die Schadenbearbeitung ist ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsgeschäfts. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie in einem Schadenfall vorgegangen werden muss, wann was zu erledigen ist und auf welche Punkte geachtet werden müssen. Pflichten bestehen diesbezüglich sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite.

Versicherte Personen:

Die versicherten Personen, in diesem Fall die Mitarbeitenden, sind dazu verpflichtet einen Unfall bzw. einen Krankheitsfall, welcher eine ärztliche Behandlung erfordert und / bzw. eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat umgehend dem Arbeitgeber zu melden. Zudem müssen die versicherten Personen mit dem Versicherer kooperieren und beispielsweise eine Vollmacht unterzeichnen, die IV-Anmeldung vornehmen und für ärztlich angeordnete Untersuchungen des Versicherers zur Verfügung stehen.

Versicherungsnehmer:

Die Versicherungsnehmer, in diesem Fall die Arbeitgeber, sind dazu verpflichtet einen Unfall bzw. einen Krankheitsfall innert einer angemessenen Frist an die Versicherer zu melden.

Doch weshalb ist eine zeitnahe Meldung der Schadenfälle so zentral? Umso früher der Versicherer von einem Krankheits- bzw. Unfall in Kenntnis gesetzt wird, desto schneller kann er intervenieren und zur Schadenminderung beitragen. Des Weiteren kann er so die, auf ihn zukommenden, Kosten besser kalkulieren und die Leistungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer schneller prüfen und ggf. auszahlen.

Die Fristen zur Meldung eines Falles sind grundsätzlich in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt und können von Versicherer zu Versicherer variieren. In den meisten Fällen wird jedoch eine Schadenmeldung innert max. 30 Tagen erwartet.

Was passiert bei einer verspäteten Anmeldung? Auch die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Fristen sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt und auch diese variieren von Versicherer zu Versicherer. Grundsätzlich berechtigen sich die Versicherer aber zu Leistungskürzungen bzw. -verweigerungen bei Nichteinhalten der Pflichten im Schadenfall.

Welche Tools gibt es für die Anmeldung eines Schadenfalles?

Formulare ausfüllen, Absenzen verwalten und Leistungsansprüche erfassen. Um Ihrer Personalabteilung eine möglichst einfache und effiziente Meldung der Schadenfälle zu ermöglichen, stehen verschiedene Tools zur Verfügung.

Im Raume der Digitalisierung sind in den vergangenen Jahren immer mehr Online Tools zur Meldung eines Schadenfalles entstanden. Das wohl bekannteste heisst «Sunet Plus». «Sunet Plus» kann direkt auf dem Computer installiert werden. So kann die Personalabteilung bei der Verwaltung von Unfällen und Krankheiten unterstützt werden. Dank der übersichtlichen Struktur und den einfachen Funktionen kann die Arbeit effizienter und weniger fehleranfällig erledigt werden. «Sunet Plus» richtet sich an Unternehmen mit einer Lohnsumme ab CHF 2 Millionen bzw. mind. 10-15 Schadenfällen pro Jahr.

Ein weiteres geläufiges Tool, das sich im Unterschied auch an kleinere Unternehmen richtet, ist das «BBT-Claims». Gleich wie beim «Sunet Plus» ermöglicht es dem Versicherungsnehmer eine einfache und effiziente Schadenmeldung sowie anschliessende Schadenbearbeitung.

Zusätzlich bieten viele Versicherer auch die Möglichkeit die Schadenmeldung online über deren Website einzureichen – also ganz ohne zusätzliches Tool.

Check-Liste für das HR

Neben der Schadenmeldung gibt es weitere Punkte, welche seitens Personalabteilung im Falle eines krankheits- bzw. unfallbedingten Ausfalles eines Mitarbeiters beachtet werden müssen. Folgend finden Sie eine Check-Liste zur Unterstützung des HR;

  • Schadenmeldung ausfüllen und an den Versicherer übermitteln
  • Monatliche Arbeitsunfähigkeitszeugnisse einreichen
  • Taggeldabrechnungen prüfen und an die versicherte Person übermitteln
  • Meldung austretender Mitarbeiter an den Versicherer (welche zum Zeitpunkt des Austrittes arbeitsunfähig sind)
  • Meldung Geburten an den Versicherer (von werdenden Müttern, welche vor der Geburt arbeitsunfähig waren)
  • Früherfassung bei der IV-Stelle prüfen
  • Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Pensionskasse zur Beitragsbefreiung
  • Überprüfung Lohnlauf: mit oder ohne Sozialversicherungsabzügen, was ist korrekt?
  • Überprüfung der Lohnfortzahlung – wann ist diese gemäss Reglement abgegolten?

Invalidenversicherung: wann ist eine Früherfassung sinnvoll?

Verliert eine Person mit einer gesundheitlichen Einschränkung Ihren Arbeitsplatz oder wird vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, chronifizieren sich Leiden oft in kürzester Zeit. Deshalb ist es entscheidend, dass bei drohender Erwerbsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust rasch interveniert und Gegenmassnahmen ergriffen werden.

Noch vor der offiziellen IV-Anmeldung besteht die Möglichkeit für eine Meldung zur Früherfassung. Ist eine Person seit längerer Zeit (mind. 30 Tage) arbeitsunfähig, zeichnet sich eine längere Arbeitsunfähigkeit ab oder kommen wiederholte gesundheitsbedingte Kurzabsenzen vor, so macht die Meldung zur Früherfassung Sinn. Die Früherfassung dauert rund 30 Tage. In dieser Zeit geht es darum, die Zuständigkeit der IV zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist.

Die Meldung zur Früherfassung darf durch diverse Personen / Einrichtungen (bspw. Arbeitgeber, behandelnde Ärzte oder im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige) erfolgen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die versicherte Person in jedem Fall darüber in Kenntnis gesetzt werden muss.

Die offizielle IV-Anmeldung ist im Gegensatz zur Früherfassung ein Antrag zum Bezug von IV-Leistungen. Diese Meldung muss ebenfalls so schnell als möglich, spätestens jedoch 180 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen IV-Stelle eingehen. Den pünktlichen Hinweis auf eine IV-Anmeldung erfolgt grundsätzlich auch durch den Versicherer. Wird die Anmeldung jedoch verspätet eingereicht, so kann es zu Kürzungen bestimmter Leistungen kommen.

Den Anspruch melden können die versicherten Personen, deren gesetzlichen Vertreter oder Dritte, welche die versicherten Personen regelmässig unterstützen.

Welche Rolle nimmt WTW in diesem Prozess ein?

Unsere Kunden sind im Versicherungsbereich oft Laien und wissen nicht, wie der Ablauf in einem Schadenfall aussieht. Oftmals sind Kunden froh über jede Unterstützung, die sie erhalten.

Daher übernimmt WTW im Schadenfall eine unterstützende Rolle ein und bietet einen hochwertigen Fachsupport. Bei Fragen oder Unklarheiten betreffend Schadenfällen unterstützen wir unsere Kunden in vollem Umfang. Bestehen Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Schadenmeldung oder gibt es Probleme mit der Leistungszahlung seitens Versicherer intervenieren wir als Drittpartei und helfen weiter. Wir stellen sicher, dass alle Daten, die im Zusammenhang mit der Schadenbearbeitung verarbeitet werden, ordnungsgemäss und auf eine Weise gespeichert werden, die einen Missbrauch oder eine unrechtmässige Verwendung verhindert.  Bei den Personenschäden handelt es sich meist um besonders schützenswerte Daten, weshalb die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) in diesen Fällen besonders wichtig sind, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Daten korrekt und sicher behandelt werden.

In Ausnahmefällen sind wir auch stärker in die Schadenbearbeitung involviert. Arbeitsunfähigkeitszeugnisse gehen von den Mitarbeitern direkt an WTW. Wir haben eine Übersicht über sämtliche Absenzen, melden Schadenfälle sobald nötig bei den Versicherern an und kontrollieren nachgehend die Taggeldabrechnungen. Wir übernehmen somit die gesamten administrativen Tätigkeiten, welche aufgrund eines Schadenfalles anfallen.

Autor

Junior Broker Accident & Health

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