360°Vorsorge | Magazin
Denkt man an das Plankonzept und welche Kosten dieses beispielsweise in der Verwaltung verursacht, so kommt man wohl schnell zum Schluss: Je einfacher, desto kosteneffizienter. Doch was heisst nun «einfach», und ist «kosteneffizient» wirklich nur relevant bezüglich des Preises oder gibt es mehr zu beachten? Diesen Fragen möchten wir nachgehen.
Als Plankonzept möchten wir die wesentlichen Elemente der Vorsorgeleistungen und deren Finanzierung bezeichnen. Das Plankonzept ist im Vorsorgereglement und in allfälligen Vorsorgeplänen festgehalten. Es können auch mehrere Vorsorgepläne für verschiedene Kollektive bestehen. Das Vorsorgereglement bildet die vertragliche und rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen der Pensionskasse und den versicherten Arbeitnehmern bzw. Rentnern sowie zwischen der Pensionskasse und – ergänzend insbesondere zum Anschlussvertrag – den angeschlossenen Arbeitgebern.
Was ist unter einem einfachen Plankonzept zu verstehen? Zur Beantwortung dieser Frage fokussieren wir uns auf die primären Nutzer oder auch die Zielgruppe des Vorsorgereglements. Darunter fallen natürlich die versicherten Personen, aber auch der Arbeitgeber und seine HR- und Payroll-Abteilung sowie die Verwaltung inkl. des Verwal tungssystems der Pensionskasse. Aus unserer Sicht sind folgende wesentliche Elemente vorrangig zur Beurteilung der Einfachheit:
Ein einfaches Plankonzept ist ein verständliches Plankonzept. Durch die starke Regulierung besteht die Gefahr, dass Vorsorgereglemente zu kompliziert und damit nicht unbedingt nutzerfreundlich formuliert werden. Dies kann zu vielen Unklarheiten und Rückfragen führen, die schliesslich zusätzliche Aufwendungen für die Pensionskasse bedeuten. Die Kunst besteht darin, Formulierungen klar, aber trotzdem juristisch und versicherungstechnisch korrekt zu halten. Wir beobachten gerade eine Entwicklung hin zur Individualisierung der Beruflichen Vorsorge. In unserer letzten Ausgabe des Magazins haben wir ebenfalls darüber berichtet (Ausgabe 1 – 2025, Seite 11).[1] Dies ist zunächst mit vielen Vorteilen für die versicherten Arbeitnehmer verbunden. Die Pensionskassenleistungen können vermehrt an die individuelle Lebenssituation angepasst werden. Gleichzeitig besteht die «Qual der Wahl», was mit einem höheren Beratungsbedürfnis für die versicherten Arbeitnehmer einhergeht. Verschiedene Wahloptionen müssen auch von der Verwaltung und nicht zuletzt vom Verwaltungssystem verarbeitet werden können. Insgesamt schlägt sich dies in der Regel in höheren Verwaltungs- und Beratungskosten nieder.
Viele Vorsorgereglemente sind seit ihrer ersten Fassung vor allem zusammen mit der zunehmenden Regulierung gewachsen. In die Jahre gekommene Vorsorgereglemente weisen manchmal durch die vielen Anpassungen und Ergänzungen eine zunehmend komplizierte und nicht so intuitive Struktur auf. Punktuelle Anpassungen führen häufig dazu, dass die Vorsorgereglemente unüberschaubar und inkonsistent werden. Vermehrte Fragen und ein grösserer Aufwand bei den Reglementsanpassungen sind die Folgen.
Beispielsweise werden komplizierte Gesetzesänderungen wie die Revision des Scheidungsrechts oder der Wohneigentumsvorbezug entweder telquel oder bruchstückweise in das Vorsorgereglement integriert. Eine Alternative wäre eine einfache Regelung im Sinne einer Übersicht, mit Verweis auf das Gesetz. Auch Übergangsbestimmungen sind häufig kompliziert gestaltet und in der Handhabung für die Verwaltung anspruchsvoll. Hier lohnt es sich, eine gut umsetzbare, aber dennoch passende Regelung sorgfältig auszuarbeiten. Manchmal können Übergangsbestimmungen nach Jahren auch gelöscht werden, da sie gar nicht mehr relevant sind. Gibt es historisch gewachsene Bestände mit unterschiedlichen Leistungen und Finanzierungen, kann es sinnvoll sein, ein Vorsorgereglement mit allgemeinen Regeln zu implementieren und die spezifischen Eigenheiten sodann in einem Anhang (Vorsorgeplan) zu regeln. Je nach Konstellation kann sich auch die Diskussion darüber lohnen, wo unterschiedliche Leistungen und Finanzierungen beibehalten werden sollen oder müssen oder wo eine Vereinheitlichung angebracht wäre.
Ein einfaches Plankonzept ist grundsätzlich kostengünstiger als ein komplexer Vorsorgeplan, der zahlreiche Wahloptionen enthält. Weniger Kosten pro Kopf sind ein Vorteil für die Pensionskasse und natürlich für die versicherten Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. In der Praxis zeigt sich hingegen, dass zum Beispiel Wahlpläne für Sparbeiträge bei den versicherten Arbeitnehmern auf grosse Resonanz stossen. Dies deutet auf ein verbreitetes Bedürfnis nach solchen Wahloptionen hin. Ein einfaches Plankonzept ohne Wahloptionen würde diesem Bedürfnis nicht gerecht werden. Betrachtet man die Pensionskassenleistungen als Teil des gesamten Benefits-Pakets des Arbeitgebers, so kann sich ein einfaches Plankonzept nicht nur auf die aktuell versicherten Arbeitnehmer, sondern auch auf die Attraktivität des Arbeitgebers nachteilig auswirken. Heute besteht bei den Versicherten vermehrt der Wunsch, die gesamte Vorsorge nach ihren Bedürfnissen auszurichten, beispielsweise auch bei der Ausgestaltung der Hinterlassenenleistungen (z. B. Wahl Umwandlungssatz, Gestaltungsraum bei der Festlegung des Begünstigtenkreises bei Todesfall-Leistungen). Sodann gebieten die faktischen Entwicklungen bei einem Arbeitgeber häufig, dass für unterschiedliche Bestände unterschiedliche Vorsorgepläne oder Übergangsbestimmungen zu führen sind (beispielsweise bei einer Fusion oder Akquisition).