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Preisindex: Indexwerte für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei Betriebsrenten

Wird für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei Betriebsrenten die Entwicklung der Verbraucherpreise zugrunde gelegt, ist für Anpassungszeiträume bis 2002 der Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen maßgeblich, ab 2003 ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland anzusetzen.

Um die getrennte Berechnung der Anpassungsprozentsätze für die Zeiträume vor dem 01.01.2003 und ab dem 01.01.2003 zu ersparen, wurden die Werte der Tabelle durch Verkettung der beiden Indizes zum Dezember 2002 ermittelt.

Im Januar 2013 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2005 auf das aktuelle Basisjahr 2010 (2010 = 100).

In der Tabelle sind die Indexwerte für die Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei Betriebsrenten seit 1978 angegeben, und zwar auf der zurzeit neuesten Preisbasis (2010 = 100).

Die Indexveränderung in Prozent kann nach der Formel (neuer Indexstand / alter Indexstand x 100) -100 berechnet werden.

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