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Online Service für Ihre Betriebsrente

FAQ – Antworten zu häufig gestellten Fragen

 Zu den Formularen

Steuern

Das kann zwei Gründe haben:

  1. Neue Rentnerinnen und Rentner:

    Wenn Sie Ihre Rente neu beantragt haben, melden wir Ihren Hauptarbeitgeberstatus beim Finanzamt an. Bis wir die korrekten Steuerdaten (ELStAM) erhalten, müssen wir Ihre Rente vorübergehend mit Steuerklasse 6 abrechnen. Sobald WTW die Angaben vom Finanzamt vorliegen, korrigieren wir dies automatisch und erstatten Ihnen zu viel einbehaltene Steuern über die nächste Rentenzahlung.

  2. Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner mit mehreren Einkünften:

    Erhalten Sie bereits Bezüge von einer anderen Stelle (z. B. einer weiteren Rente oder einem Arbeitgeber), kann diese Abrechnungsstelle als Hauptarbeitgeber beim Finanzamt geführt sein. In diesem Fall wird Ihre Betriebsrente von WTW als „Nebenarbeitgeber“ behandelt und dementsprechend mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass immer nur eine Zahlstelle als Hauptarbeitgeber mit der regulären (günstigeren) Steuerklasse berücksichtigt werden darf.

Grundsätzlich unterliegen Betriebsrenten in Deutschland der Einkommensteuer. Ob und in welchem Umfang Sie von dieser Steuerpflicht befreit werden können, hängt davon ab, ob zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):

    Viele Staaten haben mit Deutschland ein solches Abkommen geschlossen. In einigen Fällen wird das Besteuerungsrecht komplett auf Ihr Wohnsitzland übertragen, in anderen Fällen gelten besondere Freigrenzen oder Ermäßigungen.

  • Antrag auf Steuerbefreiung: Wenn ein DBA Anwendung findet, können Sie beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt Ihres ehemaligen Arbeitgebers einen Antrag auf Freistellung von der deutschen Steuer stellen. Hierfür benötigen Sie oft eine sogenannte „Ansässigkeitsbescheinigung“ oder ein vergleichbares Dokument Ihres Wohnsitzlandes, das belegt, dass Sie dort steuerpflichtig sind. Besagtes Formular finden Sie hier.

Eine Ausfüllhilfe für dieses Formular finden Sie hier: Ausfüllhilfe

  • Vorlage bei WTW:

    Sobald das Finanzamt in Deutschland Ihnen Ihre Steuerfreistellung bestätigt und Sie WTW dieses Dokument übersandt haben, werden keine deutschen Steuern mehr von Ihrer Betriebsrente abgezogen.

    Ohne Freistellungsbescheid:

    Liegt WTW keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlung in Deutschland zu versteuern.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder wie Sie genau vorgehen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder direkt an das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist in Deutschland ein eindeutiges Identifikationsmerkmal für steuerliche Zwecke. Bitte unterscheiden Sie zwischen folgenden Fällen:

  1. Sie haben bereits eine Steuer-ID:

    • Ihre Steuer-ID finden Sie unter anderem auf früheren Entgeltnachweisen, Lohnsteuerbescheinigungen oder Einkommenssteuerbescheid.
    • Falls Ihnen die Nummer nicht mehr vorliegt, können Sie sie gemäß § 39 Absatz 3 Satz 3 EStG direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen (siehe bzst.de).
    • Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Onlineformular.
  2. Sie haben noch keine Steuer-ID:

    • Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie nie in Deutschland gewohnt oder gearbeitet haben und somit hier steuerlich noch nicht erfasst wurden.
    • Bitte füllen Sie in diesem Fall den Antrag auf Vergabe einer Steueridentifikationsnummer beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt aus.
    • Eine Ausfüllhilfe für das Formular finden Sie hier.
    • Beachten Sie, dass das Finanzamt für die Ausstellung einer neuen Steuer-ID eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises benötigt.

Sobald Sie Ihre Steuer-ID erhalten haben, teilen Sie WTW diese bitte mit, damit wir Ihre steuerlichen Daten korrekt erfassen und Ihre Auszahlung freigeben können.

Betriebsrenten in Deutschland sind grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte. Allerdings hängt die Art der Besteuerung davon ab, wie Ihre Rente konkret finanziert und ausgezahlt wird:

  1. Rente aus Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung

    • Diese Leistungen werden nach § 22 EStG (sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“) besteuert.
    • In diesem Fall führt WTW keine Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Das bedeutet, dass Sie Ihre Renteneinnahmen selbst im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern müssen.
  2. Rente aus Direktzusage und Unterstützungskasse

    • Diese Leistungen werden nach § 19 EStG besteuert.
    • In diesem Fall behalten wir bereits bei der Auszahlung Lohnsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab.

Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie Ihre Rente fällt, hilft ein Blick in Ihre Unterlagen zur Betriebsrente, die Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten haben – entweder im Rahmen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei der Übergabe in die Rentenphase. Bei weitergehenden Fragen zur Steuererklärung empfehlen wir, sich an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt zu wenden.

Wir erstellen Ihre Lohnsteuerbescheinigung / Rentenbezugsmitteilung automatisch, sobald alle Abrechnungen für das betreffende Steuerjahr abgeschlossen sind. Um etwaige Korrekturen oder rückwirkende Änderungen (z. B. verspätete Steuerdatenmeldungen) zu berücksichtigen, erfolgt der Versand in der Regel im März des Folgejahres.

  • Automatischer Versand:

    Sobald Ihre Lohnsteuerbescheinigung bzw. Rentenbezugsmitteilung vorliegt, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu und senden das Dokument automatisch an Ihre hinterlegte Postanschrift.

Rentenauszahlung

In vielen Fällen liegt das daran, dass WTW geänderte persönliche Daten (z. B. neue Bankverbindung, geänderte Adresse oder Krankenkasse) nicht vorliegen. Wenn dadurch eine Überweisung oder ein Brief nicht zugestellt werden kann, wird die Rentenzahlung vorsorglich gesperrt.

  • Prüfen Sie daher bitte zuerst, ob Sie kürzlich eine Änderung Ihrer Bank- oder Kontaktdaten hatten und WTW dies mitgeteilt haben.
  • Sollten keine Änderungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Service Line. Wir überprüfen den Sachverhalt gern für Sie und unterrichten Sie über das weitere Vorgehen. Gerne können Sie auch online auf unsere Formulare zugreifen und WTW gegebenenfalls Datenänderungen direkt übermitteln. Formulare finden Sie hier.

Zunächst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid aussprechen. Wir wissen, dass diese Zeit für Sie sehr belastend ist, und möchten den Ablauf so einfach wie möglich gestalten. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sterbefallmeldung

    Füllen Sie bitte zuerst das entsprechende Formular aus, das Sie in unserem Formulare-Bereich finden. Dieses Formular dient dazu, WTW den Sterbefall mitzuteilen. Legen Sie hierbei bitte eine Kopie der Sterbeurkunde und - sofern zutreffend - eine Kopie der Heiratsurkunde bei.

  2. Hinterbliebenenantrag

    Wenn aufgrund Ihrer Unterlagen ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung besteht, können Sie den beiliegenden Antrag direkt ausfüllen. Achten Sie dabei bitte darauf, alle erforderlichen Angaben zu machen.

  3. Vollständige Unterlagen beifügen

    Legen Sie Ihrem Schreiben alle notwendigen Nachweise bei (z. B. Sterbeurkunde, ggf. weitere Dokumente, die im Antrag aufgeführt sind), damit wir Ihren Antrag ohne Verzögerung bearbeiten können.

  4. Prüfung und Information

    Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, prüfen wir, ob ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht und in welcher Höhe. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit allen wichtigen Informationen.

  5. Auszahlung

    Bei einem positiven Bescheid veranlassen wir umgehend die Auszahlung der Hinterbliebenenrente auf Ihr angegebenes Konto.

Wir wissen, dass es für viele Menschen belastend sein kann, sich mit der Zeit nach dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren, ob und wie Ihre Betriebsrente im Ernstfall Ihren Angehörigen zugutekommt. Die rechtliche Ausgestaltung von Hinterbliebenenleistungen (z. B. Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente oder Hinterbliebenenkapital) ist in Ihren Unterlagen zur Betriebsrente, die Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten haben – entweder im Rahmen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei der Übergabe in die Rentenphase geregelt. Sie kann je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag unterschiedlich sein.

  • Hinterbliebenenrente oder Kapitalzahlung:

    Manche Unterlagen sehen eine monatliche Zahlung (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) an Hinterbliebene vor. In anderen Fällen ist eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.

  • Bedingungen und Voraussetzungen:

    Oftmals ist Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Todes eine gewisse Mindestlaufzeit des Vertrags erfüllt ist oder bestimmte familiäre Beziehungen bestehen (z. B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder).

  • Individuelle Prüfung:

    Ob und in welcher Form Ihren Angehörigen eine Leistung zusteht, kann nur anhand Ihrer persönlichen Vertragsunterlagen geklärt werden. Da jede Betriebsrente individuell ist, gibt es leider keine pauschale Antwort.

Dort prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Vertrag und erklären, wie Ihre Hinterbliebenen gegebenenfalls Leistungen beantragen können. Unsere Rufnummer finden Sie auf jedem Schreiben von uns.

Um sicherzustellen, dass alle im Ausland lebenden Rentenempfänger weiterhin korrekt versorgt werden, versenden wir das Formular für die Lebensbescheinigung einmal jährlich – in der Regel im Juli – ausschließlich an diejenigen, die ihre Versorgungsleistung außerhalb Deutschlands beziehen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und amtlich bestätigte Formular bis spätestens zum 30. September an WTW zurück, damit Ihre Rentenzahlung ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.

Wenn Sie bis Ende Juli kein Formular für die Lebensbescheinigung von uns bekommen haben, kann das verschiedene Gründe haben:

  1. Aktualität Ihrer Adresse

    Überprüfen Sie bitte zuerst, ob WTW Ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen. Eventuell konnte das Schreiben aufgrund einer veralteten Adresse nicht zugestellt werden.

  2. Verlorengegangene Post

    Es kommt selten vor, dass Postsendungen auf dem Weg verloren gehen. Sollten Sie bis Mitte Juli noch kein Formular erhalten haben, können Sie gerne an unsere Hotline wenden. Unsere Rufnummer finden Sie auf jedem Schreiben von WTW.

Bitte denken Sie daran, das Formular fristgerecht (bis 30. September) im Original und abgestempelt an WTW zurückzusenden. Nur so ist sichergestellt, dass die Fortzahlung Ihrer Rente ohne Unterbrechung gewährleistet wird.

Ja, Sie erhalten die Betriebsrente auch dann, wenn Sie im Ausland leben. Voraussetzung für die Überweisung ist ein Konto innerhalb des so genannten "SEPA-Raums" (Single European Payments Area).

Sozialversicherung

In Deutschland sind Betriebsrenten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Je nachdem, ob Sie in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können sich Unterschiede in der Beitragshöhe und dem konkreten Verfahren ergeben.

  • Pflichtversichert in der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    In der Regel ziehen wir als Rentenzahlstelle bei gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern den entsprechenden Beitrag direkt von der Rente ab und führen diesen an die jeweilige Krankenkasse ab.

  • Freiwillig versichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

    Wenn Sie freiwillig in der GKV versichert sind, zahlen Sie Ihre Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse, ohne dass eine automatische Abwicklung über WTW erfolgt.

  • Private Krankenversicherung

    Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie Ihre Beiträge direkt an Ihr Versicherungsunternehmen, ohne dass eine automatische Abwicklung über WTW erfolgt.

Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihre Beiträge ausfallen und welche genauen Regelungen für Sie gelten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung, auch in Bezug auf etwaige Freibeträge oder Sonderregelungen.

Ihre Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) ist in Deutschland ein eindeutiges Merkmal, das Sie Ihr ganzes Leben lang begleitet. Sie umfasst insgesamt 12 Stellen und enthält unter anderem Ihr Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben Ihres Geburtsnamens.

So können Sie Ihre SV-Nummer ermitteln:

  1. Blick in Ihre Unterlagen

    • Auf Ihrem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung wird Ihre persönliche SV-Nummer aufgeführt.
    • In Gehaltsabrechnungen Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers finden Sie Ihre SV-Nummer oftmals unter der Rubrik „Sozialversicherungsnummer“ oder „SV-Nr.“.
    • Auf der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung zum 01.07. finden Sie Ihre SV-Nummer.
  2. Hinweis bei Hinterbliebenenbescheiden

    • Wenn Sie einen Hinterbliebenenbescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, beachten Sie bitte, dass dort in der Regel die SV-Nummer der verstorbenen Person aufgeführt ist. Ihre eigene Sozialversicherungsnummer können Sie dort nicht ablesen.
  3. Zusätzliche Anlaufstellen

    • Falls Ihnen keine Unterlagen mehr vorliegen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Diese Stellen können Ihre SV-Nummer in ihren Systemen nachschlagen.

Wenn Sie unsicher sind, wie hoch Ihre Beiträge ausfallen und welche genauen Regelungen für Sie gelten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung, auch in Bezug auf etwaige Freibeträge oder Sonderregelungen.

Damit Ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet werden können, benötigen wir stets aktuelle Informationen zu Ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie WTW daher schriftlich, sofern Sie Ihre Krankenkasse gewechselt haben und geben Sie dabei den Namen Ihrer neuen Krankenkasse sowie den Zeitpunkt des Wechsels an.

  • Formular-Download im Onlineportal:

    Auf unserem Onlineportal stellen wir ein spezielles Formular für den Krankenkassenwechsel zur Verfügung. Laden Sie sich dieses Dokument herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es anschließend unterschrieben per E-Mail oder Brief an WTW zurück.

  • Postalische Einsendung:

    Alternativ können Sie WTW ein formloses Schreiben schicken, in dem Sie Ihre neue Krankenkasse, das genaue Wechsel-Datum und Ihre Versicherungsnummer nennen.

Sobald wir Ihre neuen Daten erhalten haben, passen wir umgehend Ihre Beitragsabrechnung an und informieren Sie im Fall weiterer Schritte. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars oder zum Ablauf haben, wenden Sie sich bitte an unsere Service Line. Wir unterstützen Sie gerne. Unsere Rufnummer finden Sie auf jedem Schreiben von uns.

In Deutschland gilt für Betriebsrenten grundsätzlich die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2020 gibt es jedoch einen monatlichen Freibetrag, der die Beitragslast auf Betriebsrenten reduzieren kann. Ob und in welcher Höhe dieser Freibetrag für Sie gilt, richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

  • Meldung durch die Krankenkasse

    WTW als Zahlstelle können den Freibetrag nicht eigenständig gewähren. Die Information, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Krankenkassenfreibetrag zusteht, erhalten wir im Rahmen des maschinellen Zahlstellenverfahrens direkt von Ihrer Krankenkasse.

  • Mögliche Gründe für das Ausbleiben des Freibetrags

    1. Grenzwerte nicht überschritten: Liegt Ihre Betriebsrente unterhalb einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze, kann es sein, dass kein (weiterer) Freibetrag angewendet wird.
    2. Bereits berücksichtigte Freibeträge von anderen Renten: Wenn Sie mehrere Betriebsrenten von verschiedenen Zahlstellen beziehen, kann der Freibetrag bereits komplett bei einer anderen Rente angerechnet sein.
    3. Aktuelle Daten liegen nicht vor: In manchen Fällen ist der Datenaustausch zwischen Krankenkasse und Zahlstelle noch nicht abgeschlossen, sodass der Freibetrag noch nicht berücksichtigt wurde.
  • Ihr nächster Schritt

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, warum in Ihrem speziellen Fall kein oder noch kein Freibetrag berücksichtigt wird. Nur die Krankenkasse kann beurteilen, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf den Freibetrag haben, und bei Bedarf die entsprechenden Informationen an WTW übermitteln.

Natürlich helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse noch Fragen haben. In diesem Fall wenden Sie sich einfach an unsere Service Line. Unsere Rufnummer finden Sie auf jedem Schreiben von uns.

Sonstiges

Leider können wir Ihnen ein bereits an uns übermitteltes Dokument nach der Erfassung nicht zurücksenden. Aus Datenschutzgründen werden die eingesandten Unterlagen, nachdem sie bei uns digitalisiert und erfasst wurden, vernichtet. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten nur in geschützter, elektronischer Form weiterverarbeitet werden.

  • Bitte schicken Sie deshalb grundsätzlich keine Originale, sondern nur Kopien Ihrer Unterlagen.
  • Sobald wir Ihre Unterlagen gescannt und elektronisch abgespeichert haben, werden die Papierdokumente aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ordnungsgemäß entsorgt.

Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat WTW (Willis Towers Watson GmbH) damit beauftragt, die Verwaltung und Abrechnung Ihrer Betriebsrente zu übernehmen. Das bedeutet, dass wir Ihre Rentenzahlung abrechnen und als Ansprechpartner bei Rückfragen rund um Ihre Betriebsrente fungieren.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge haben, steht Ihnen unsere Service Line gerne zur Verfügung. Unsere Rufnummer finden Sie auf jedem Schreiben von uns.

Sollten sich bei Ihnen Änderungen in Ihren persönlichen Daten wie Anschrift, Bankverbindung, Krankenkassen- oder Steuerdaten ergeben, so teilen Sie WTW diese bitte umgehend mit. Aus Gründen des Datenschutzes müssen uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten immer schriftlich mitgeteilt werden.

Die Sozialversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer sind in Deutschland im Grund die gleiche Nummer, aber sie werden in unterschiedlichen Kontexten verwendet. Die Rentenversicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und dient der eindeutigen Identifizierung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Sozialversicherungsnummer wir meistens synonym verwendet – insbesondere auf dem Sozialversicherungsausweis. Diese Nummer wird im Rahmen der sozialen Absicherung genutzt – also bei Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung.

Die bereitgestellten Informationen und Dokumente sind allgemeingültig und nicht auf individuelle Kundenregelungen zugeschnitten.

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