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KAMPAGNE

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – Sind Sie bereit?

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verlangt von Unternehmen, ihre wesentlichen Risiken, Chancen und Auswirkungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu berichten. Finden Sie heraus was konkret zu tun ist, und warum jetzt die richtige Zeit dafür ist.

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Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verlangt von Unternehmen, ihre wesentlichen Risiken, Chancen und Auswirkungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu berichten. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Konsistenz, Vergleichbarkeit, Relevanz und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen.

Unternehmen müssen offenlegen, wie sich ESG-Themen auf ihre Entwicklung, Leistung und Position gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auswirken. Die CSRD sollte nicht nur als Compliance-Aktivität gesehen werden, sondern als strategisches Instrument, um langfristigen Geschäftserfolg durch Nachhaltigkeit besser zu verstehen, zu artikulieren und zu erschließen.

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassende und standardisierte Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen zu veröffentlichen. Sie erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt strengere Anforderungen fest.

The 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
This table outlines the 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) and the disclosure requirements for each.
Cross-cutting standards Topical standards – expanding on disclosure requirements mandated by ESRS 2
Basic guiding principles Mandatory disclosure requirements Subject to materiality assessment
Environment Social Governance
ESRS 1 - General requirements ESRS 2 - General disclosures ESRS E1 - Climate change ESRS E2 - Pollution ESRS E3 - Water and marine resources ESRS E4 -Biodiversity and ecosystems ESRS E5 - Resource use and circular economy ESRS S1 - Own workforce ESRS S2 - Workers in the value chain ESRS S3 - Affected communities ESRS S4 - Consumers and end users ESRS G1 - Business conduct
Disclosure requirements (DR) N/A 16 12 7 6 8 7 19 7 7 7 8
Data points (DP) N/A 99 64 38 18 61 35 106 57 55 55 25
Sub-data points (SDP) N/A 89 111 5 32 67 38 90 45 44 41 41
Required by other EU legislation N/A 8 69 2 6 6 2 17 10 7 7 4
Required N/A 179 174 40 36 73 58 153 76 78 73 52
Optional N/A 25 13 10 20 63 22 62 33 28 30 22

Die meisten HR- Verantwortlichen werden ihr Augenmerk auf den Standard S1-Own Workforce der CSRD richten, der 17 Offenlegungspflichten umfasst. Vier davon (S1.10, S1.11, S1.15 und S1.16) werden unserer Erfahrung nach die meiste Aufmerksamkeit erfordern. In unserem Artikel CSRD: An approach for human resources wird dies näher erläutert.

CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Damit werden weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

  • Die Berichtspflicht nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen in der EU, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
    • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
    • mindestens 250 Beschäftigte.
  • Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllt:
    • Bilanzsumme von mindestens 450.000 Euro,
    • Nettoumsatzerlöse von mindestens 900.000 Euro,
    • mindestens 10 Beschäftigte.
  • Ultimative Nicht-EU-Muttergesellschaften mit einem Gruppenumsatz in der EU von mehr als 150 Millionen Euro

Hinweis: Es gibt Vorschriften für das konsolidierte Reporting, sofern mehrere Unternehmen desselben Konzerns betroffen sind.

Große EU-Unternehmen müssen die neuen Vorschriften zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2024 für Geschäftsberichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden. Der vollständige Zeitplan für die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen ist unten aufgeführt.

2024 Erste Berichtsfrist für Unternehmen, die die CSRD einhalten müssen.
2025 Erste Berichte müssen veröffentlicht werden.
2026 Erweiterung auf kleinere, börsennotierte Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen. Einzige Ausnahme sind hier nur noch die Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaften
2028 Auch Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der CSRD, -wenn diese einen Nettoumsatz von über 150 Mio. Euro innerhalb der EU erzielen - und mindestens eine EU-Niederlassung oder EU-Tochterunternehmen haben
Ausstehend Branchenstandards, verhältnismäßige Standards für börsennotierte KMU müssen entwickelt werden.

CSRD über die Compliance-Anforderungen hinaus

Die CSRD ist zwar eine Compliance-Anforderung, aber sie bietet auch strategische Chancen. Wenn Unternehmen die CSRD-Vorbereitung und -Berichterstattung nur als Compliance-Aktivität betrachten, verpassen sie wichtige Vorteile.

Viele Unternehmen werden den CSRD-Rahmen nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsprogramme zu organisieren, globale Mindeststandards festzulegen und um sich auf die bevorstehende Richtlinie zur Entgelttransparenz vorzubereiten.

Wir helfen Organisationen jeder Größe, sich vorzubereiten. Wir helfen unseren Kunden bei der Beschaffung der erforderlichen Informationen für die Standards und bei der Anwendung geeigneter Methoden, um unnötige Arbeit zu vermeiden, wir arbeiten an anderen Themen im Zusammenhang mit CSRD (z. B. Double Materiality und Umweltstandards) und wir führen Workshops zur Aktionsplanung durch.

Angesichts der Menge an Informationen, die gesammelt werden müssen, ist es wichtig, jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen. Wenn Sie Ihre individuellen Anforderungen und nächsten Schritte besprechen möchten, nehmen Sie bitte über das Formular auf der rechten Seite oder rufen Sie unsere unten genannten Experten direkt ant

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Solution Advisor Director

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