Warum übliche Versicherungen meist zu kurz greifen
Eine internationale Ausrichtung über die Grenzen Deutschlands hinaus ist heute nicht mehr nur für Konzerne relevant, sondern zunehmend auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Damit sind auch Dienstreisen ins Ausland verbunden. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) zeigt, dass sowohl die durchschnittliche Entsendedauer als auch die Anzahl der Mitarbeiterentsendungen seit 2020 wieder deutlich ansteigen.
Die Business Travel Accident Insurance (BTA) hat deshalb für viele Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Im internationalen Kontext ist dieses Produkt bestens bekannt. In den meisten Ländern ist die BTA die mit Abstand am weitesten verbreitete Form der Absicherung von Mitarbeitenden auf internationalen Dienstreisen. Lediglich in Deutschland gibt es mit der rein auf medizinische Kosten beschränkten Auslandsreisekrankenversicherung ein abweichendes und weniger umfangreiches Modell.
Mit der Entwicklung hin zu mehr Dienstreisen ins Ausland nehmen jedoch auch die Kosten‑ und Haftungsrisiken für Arbeitgeber zu. Risiken, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Der Abschluss einer BTA ist deshalb empfehlenswert.
Arbeitgeber müssen gemäß ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 17 SGB V) für Kosten aufkommen, die während des Auslandsaufenthalts zulasten der Mitarbeitenden entstehen können. Aus diesem Grund schließen Arbeitgeber in der Regel klassische (Gruppen-)Auslandsreisekrankenversicherungen als Versicherungsnehmer für reisende Mitarbeitende ab, um sich vor anfallenden Kosten zu schützen. Diese Auslandsreisekrankenversicherungen sollen jedoch, wie der Name bereits vermuten lässt, Krankheitskosten abdecken, die während eines berufsbezogenen Auslandsaufenthalts anfallen.
Häufigere und längere Entsendungen bringen jedoch ein erhöhtes Risiko im Rahmen weiterer Szenarien mit sich, die oftmals unberücksichtigt bleiben und die über medizinische Notfälle hinausgehen. Bereits zwei typische Beispiele aus der Praxis zeigen diese Lücken deutlich:
Wird während einer Dienstreise etwa im Hotelzimmer eine Lampe beschädigt, entstehen Kosten, die nicht über eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt sind. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel ein Rückflug aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht angetreten werden kann und Umbuchungs- oder zusätzliche Übernachtungskosten anfallen.
Solche Kosten können während einer Entsendung jederzeit aufkommen und fallen gemäß der Fürsorgepflicht grundsätzlich in die Verantwortung des Arbeitgebers. Entsprechende Absicherungslücken werden jedoch häufig erst dann sichtbar, wenn ein Schadenfall eintritt. In der Folge können erhebliche finanzielle Belastungen sowie Reputationsrisiken entstehen.
Die BTA versteht sich als ganzheitliches Absicherungskonzept für nationale und internationale Dienstreisen von bis zu 365 Tagen. Sie kann die klassische (Gruppen‑)Auslandsreisekrankenversicherung vollständig ersetzen, da sie um zusätzliche Leistungsbausteine erweitert ist.
Die BTA verfolgt damit einen erweiterten Ansatz und berücksichtigt auch weitere Szenarien, die im Rahmen längerer Mitarbeiterentsendungen äußerst relevant werden können.
| Auslandreise- krankenversicherung | Business Travel Accident (BTA) | |
|---|---|---|
| Medizinische Kosten | Ja | Ja |
| Assistance-Leistungen | Ja | Ja |
| Unfallversicherung | Nein | Ja |
| Privathaftpflicht | Nein | Ja |
| Reiserücktritt | Nein | Ja |
| Reiseänderung | Nein | Ja |
| Reiseabbruch | Nein | Ja |
| Jurisitsche Kosten | Nein | Ja |
| Reisegepäck | Nein | Ja |
| Reisestörungen | Nein | Ja |
| Mietwagen-Selbstbeteiligung | Nein | Ja |
Unter dem Strich sprechen folgende Punkte dafür, jetzt über eine BTA nachzudenken:
Eine zeitgemäße Absicherungsstrategie mit einer BTA entspricht dem aktuellen Absicherungsbedarf, der über die Kosten rein medizinischer Leistungen hinausgeht. Erweiterte Konzepte können dazu beitragen, Risiken transparenter zu machen und Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gezielt zu unterstützen.