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Artikel | Benefits Perspectives

Digitale Rentenübersicht – Der Zeitplan für Vorsorgeeinrichtungen steht

9. Februar 2024

Die digitale Rentenübersicht ist in den Regelbetrieb gestartet – für Vorsorgeeinrichtungen wird die Teilnahme zum 31.12.2024 verbindlich.
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Der Regelbetrieb ist gestartet – Endspurt für alle Beteiligten 

Das Bürgerportal Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund startete Ende 2022 mit einer einjährigen Pilotphase, an der Versorgungseinrichtungen freiwillig teilnehmen konnten. Mit dem Übergang in den Regelbetrieb wurde jetzt ein verbindlicher und ambitionierter Zeitplan für die Vorsorgeeinrichtungen durch das BMAS veröffentlicht. Mit dem Stichtag 31.12.2024 rückt das Ziel näher, den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorgeansprüche zu geben.

Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen müssen liefern – mit einer Ausnahme

Einrichtungen, die zur jährlichen Übermittlung von Standmitteilungen verpflichtet sind – im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge also Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen – müssen sich gemäß dem zugrundeliegenden Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz) anbinden. Die jetzt veröffentlichte Verordnung sieht Ausnahmen für diejenigen Vorsorgeeinrichtungen vor, gegen die höchstens 1.000 Altersvorsorgeansprüche bestehen.

Strukturierter Zeitplan bis zur verpflichtenden Anbindung am 31.12.2024

Um die produktive Anbindung bis zum Stichtag 31.12.2024 für alle Vorsorgeeinrichtungen realisieren zu können, müssen diese sich zunächst bis zum 31.03.2024 bei der ZfDR unter Nennung der Anwärterzahl anmelden. Im Anschluss erfolgt die Terminvergabe für Schnittstellentests durch die ZfDR, die spätestens ab dem 30.09.2024 erfolgen. Bis zum 31.12.2024 müssen die Vorsorgeeinrichtungen in der Lage sein, Auskünfte für Ihre Anwärter zu erteilen.   

Ein Vorziehen der Termine, um ambitioniertere Zeitpläne bei den Vorsorgeeinrichtungen nicht zu verhindern, soll ermöglicht werden. Auch können sich Vorsorgeeinrichtungen, die von der jetzt veröffentlichten Verordnung nicht betroffen sind, weiterhin jederzeit freiwillig beteiligen. Das ist für das Ziel wünschenswert, den Bürgerinnen und Bürgern eine vollständige Übersicht über Ihre Anwartschaften zu geben, insbesondere im Bereich der Direktzusagen.

Ausblick 

Mit der Digitalen Rentenübersicht gibt es einen weiteren digitalen Service im Bereich der bAV-Kommunikation – die bereitgestellte Technologie muss jetzt genutzt werden:  

Die Vorsorgeeinrichtungen sollten darüber nachdenken, wie die über die digitale Rentenübersicht zukünftig bereitgestellten Informationen in bereits bestehende Services eingebunden oder neue geschaffen werden können, da die Information über bestehende Altersvorsorgeansprüche nur ein erster Schritt hin zu einer besseren Planung der Altersversorgung sein kann. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Aufgabe, jedoch auch um eine Gelegenheit für alle beteiligten Vorsorgeeinrichtungen, Dienstleister und die DRV Bund, gemeinsam die Kommunikation und Planbarkeit der Altersvorsorge für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, sodass sie einen wirklichen Nutzen bietet.

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