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Artikel | Risk Perspectives

Hinweisgeber schützen – Schäden reduzieren

Von Carsten Schiffner | 22. Mai 2023

Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet für Unternehmen einen großen Aufwand. Doch es gibt eine einfache Lösung.
Financial, Executive and Professional Risks (FINEX)
N/A

Bußgelder und Managerhaftung drohen als Risiken

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie 2019/1937/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll Hinweisgeber schützen, die schädliches Verhalten von Mitarbeitenden eines Unternehmens zur Sprache bringen. Dabei geht es um mögliche Spionage, Veruntreuung, Bestechlichkeit und andere Delikte.

Der Gesetzentwurf wurde im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verhandelt und es wurde eine Einigung erzielt. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli in Kraft getreten. So fordert das HinSchG beispielsweise:

  • ein wirksames Meldesystem einzurichten,
  • Folgemaßnahmen einzuleiten (Meldung nachzugehen und beispielsweise bei einem bestätigten Verdacht eine interne Sonderuntersuchung durchzuführen)
  • Vorfälle umfassend zu dokumentieren.

Betroffen sind zuerst Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und ab dem 17.12.2023 auch Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen und Haftungsansprüche gegenüber den Managern sowie Bußgelder gegen die Unternehmen. Zudem besteht das Risiko eines Reputationsschadens. 

Mit einer einfachen Lösung werden Sie allen Anforderungen gerecht

Selbst kleinere Unternehmen stehen dann vor einer anspruchsvollen Herausforderung. Denn die Einrichtung eines wirksamen Meldesystems ist nicht trivial. Und interne Untersuchungen erfordern ausreichend (unabhängige) Mitarbeitende mit speziellen Kompetenzen, vor allem im internationalen Kontext. Im Fall der Fälle bedeutet dies für die Unternehmen einen hohen Aufwand, die Bindung interner Ressourcen und entsprechend beeinträchtigte Betriebsabläufe.

Doch Sie können es sich leicht machen und erforderliche mit dem HinSchG verbundene Aufgaben auf geeignete Partner übertragen. WTW kann Ihnen dazu eine einfache und kostengünstige Lösung vermitteln.

Sie erlaubt es Ihnen nicht nur, umgehend den wesentlichen Anforderungen im Sinne des Gesetzes zu entsprechen, sondern auch Ihre Schadenbilanz dauerhaft zu verbessern: Unternehmen mit einem wirkungsvollen Hinweisgebersystem können ihre Schäden um rund 50 Prozent reduzieren (laut ACFE Report to the Nations 2022, Seite 8, Seiten 24 f).

So kommen Sie rundum auf die sichere Seite

Die Lösung von WTW basiert auf dem Angebot des internationalen Spezialversicherers HISCOX und seiner erfahrenen Partner, wobei wir die Versicherungsbedingungen in wesentlichen Punkten entscheidend verbessert haben. WTW bietet Ihnen also einen wichtigen Vorteil.

Von dieser Lösung profitieren Sie schnell und einfach:

Über den Versicherungsantrag können Sie einen technischen Dienstleister buchen, der für Sie ein gesetzeskonformes Meldesystem einrichtet.

Bei Verdachtsfällen übernimmt ein erfahrener Partner alle erforderlichen Untersuchungen, bei Bedarf auch weltweit.

Und bestätigten Fällen geht er im Rahmen der geforderten Sonderuntersuchung nach.

Die gesetzeskonforme Dokumentation wird ebenfalls für Sie erstellt.

So können Sie dem geplanten HinSchG ohne größeren Aufwand ordnungsgemäß entsprechen sowie Schäden früh erkennen und deutlich reduzieren.

Und um Ihre Bilanz von den Kosten verbleibender Schäden zu entlasten, vermittelt Ihnen WTW eine ergänzende Lösung: eine Vertrauensschadenversicherung, die auf Ihr Geschäft zugeschnitten ist. Insgesamt kommen Sie so rundum auf die sichere Seite.

Handeln Sie rechtzeitig

Unternehmen mit bis zu 150 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 1.000 Mitarbeitenden können in Sachen HinSchG einen standardisierten Versicherungsvertrag nutzen. Für andere Unternehmen holen wir gerne ein individuelles Angebot ein.

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Head of Business Development Financial Lines and Specialty Lines

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