Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2022 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren. Zusammengefasst kommen die beiden WTW-Experten zu folgenden Ergebnissen:
- Die drastischen Leitzinsanhebungen der großen westlichen Notenbanken setzten im Jahr 2022 den Rahmen für die Entwicklung des internationalen Rechnungszinses in der Eurozone. Zum 31.10.2022 liegt dieser in der Folge für alle Bestände ca. 250 Basispunkte über dem Niveau zum Ende des Vorjahres.
- Zum 31.12.2022 wird für die meisten Bestände ein Rechnungszins in der Größenordnung von 3,75 Prozent p. a. erwartet.
- Für eine adäquate Berücksichtigung der hohen Inflation in der nationalen und internationalen Handelsbilanz ist zu unterscheiden zwischen der bereits aufgelaufenen Inflation seit dem letzten Anpassungsstichtag und einer Einschätzung der künftigen Inflation ab dem Bilanzstichtag.
- Für die künftige Inflation schlägt das „Inflationskurvenverfahren“ der Verfasser für deutsche Pensionspläne derzeit Inflationsannahmen von ca. 2,4–2,6 Prozent p. a. vor. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die Rentenanpassungen i.d.R. nur im Dreijahresrhythmus erfolgen sowie eine Versagung der Anpassung gemäß § 16 Abs. 1 und 4 BetrAVG aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage auch dauerhaft zulässig sein kann, ist eine Reduktion der wertgleichen jährlichen Anpassungsrate im Einzelfall begründbar.




