
Im Interview erläutert Hanne Borst, Head of Retirement Germany/Austria, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Rente, die bAV und die pAV.
Die Alterssicherungskommission fordert in ihrem Abschlussbericht nichts weniger als eine deutliche Neuausrichtung und Stärkung der 1. Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Zentrale Punkte sind die Festlegung einer Nettoersatzquote von 70 % für Durchschnittsverdienende aus dem Gesamtsystem der Alterssicherung als politische Zielgröße eines Gesamtversorgungsniveaus, die Einführung einer obligatorischen Kapitalrente im Rahmen der 1. Säule, die Abschaffung diverser Frühverrentungsanreize im System, eine moderate Anhebung der Altersgrenzen in der gRV, die Einbeziehung einiger weiterer Gruppen in die gRV sowie eine generationengerechte Anpassung der Rentenformel. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung soll deutlich erhöht werden, hier setzt die Kommission auf einen Sozialpartnerdialog, der noch im Jahr 2026 konkrete Maßnahmen erarbeiten soll. Für die 3. Säule soll die bereits beschlossene Reform eng monitort werden, um die Wirkung dieser Reform in ihren zentralen Aspekten gut erfassen und etwaigen Anpassungsbedarf identifizieren zu können.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Vorschläge der Alterssicherungskommission geeignet sind, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Grundsäule des Alterssicherungssystems generationengerecht gerade auch für die jüngere Generation nachhaltig zu stärken. Das ist zu begrüßen. Über kluge Übergangsfristen und -regelungen, die von der Kommission in ihrem Bericht erkennbar an verschiedenen Stellen angesprochen werden, kann bei entsprechender Kommunikation des Gesamtpakets breite Akzeptanz für dieses notwendige Reformvorhaben erreicht werden.
Die Kommission spricht im Abschlussbericht in ihrer ersten Empfehlung den zentralen Aspekt an, wieviel Altersvorsorge erforderlich ist, um eine auskömmliche Versorgung im Ruhestand zu erreichen. Und an genau diesem Punkt wird sehr klargemacht, dass das nach Ansicht der Kommission auch nach der Reform allein mit der gRV nicht gehen wird, sondern jedenfalls auch eine „annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV für alle Beschäftigten“ erforderlich ist. Insofern kann man dem Gesetzgeber nur den Mut wünschen, auch in der bAV die Möglichkeiten, renditestarke Lösungen unter Vermeidung hoher Garantieanforderungen rechtssicher gestalten zu können, deutlich zu verbreitern und damit auch in der bAV dem neuen gesetzgeberischen Grundgedanken „Rendite vor Garantie“ mehr Raum zu geben. Gerade die institutionellen Akteure der bAV – Arbeitgeber, Versorgungsträger, Sozialpartner – haben hier hohe jahrzehntelange Erfahrungen mit der Ausgestaltung tragfähiger Lösungen und sollten in ihrer Gestaltung von bAV-Lösungen durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützt werden, um das gewünschte bAV-Verbreitungsziel erreichen zu können.


