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BB-Rechtsprechungsreport zur bAV 2024/2025

Autor

Dr. Michael Karst und
Christine Bleeck
23. Mai 2025

Durch seine Rechtsprechung im aktuellem Berichtszeitraum (April 2024 bis März 2025) hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung weiterentwickelt. Schwerpunkte lagen dabei auf Fragen der tariflichen Abweichungsmöglichkeiten vom gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), des arbeitsrechtlichen Verschaffungsanspruchs sowie der Gleichbehandlung bzw. Diskriminierung, insbesondere der Zulässigkeit von Spätehen- und Mindestehedauerklauseln. Anlässlich einer Entscheidung zu einer bereits längere Zeit zurückliegenden Neuordnung im Konzern hat sich das BAG mit der Änderung von Versorgungszusagen und den dafür anzulegenden Prüfungsmaßstäben, insbesondere in Konzernkonstellationen, befasst.

I. Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)

Abweichung durch vor dem 1.1.2018 abgeschlossenen Tarifvertrag

II. Anspruchsgrundlagen betrieblicher Altersversorgung

Verschaffungsanspruch und arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag

III. Gleichbehandlung/AGG

  1. Hinterbliebenenversorgung: Spätehenklausel und Mindestehedauer
  2. Hinterbliebenenversorgung: Mindestehedauerklausel in Pensionskassensatzung
  3. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz: Keine Anwendung bei Normenvollzug durch Arbeitgeber
  4. Höchstbegrenzung zugesagter Betriebsrente nach 25 Dienstjahren

IV. Auslegung von Versorgungszusagen

Ruhegeldfähiges Einkommen und Einführung neuer, nicht ruhegeldfähiger Zulagen

V. Änderung/Widerruf von Versorgungszusagen

Dreistufiges Prüfungsschema – Ablösung einer Konzernbetriebsvereinbarung

Der ausführliche Artikel steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

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TitelDateitypDateigröße
BetriebBerater 19.2025PDFPDF.2MB

Autoren

Senior Managing Director Retirement, Head of Legal | Tax | Accounting

Dr. Michael Karst

Senior Managing Director Retirement,
Head of Legal | Tax | Accounting

Foto von Christine Bleeck

Christine Bleeck

Associate Director Retirement, Legal

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