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40 Jahre BVG

Teil 1: Eine essentielle Säule der Schweizer Vorsorge

25. Juni 2025

1985 wurde die Autobahnvignette obligatorisch und es kostete 30 Franken, um auf den Schweizer Autobahnen zu fahren. In einem Bericht kam der Bundesrat auch zu dem Schluss, dass eine umfassende Revision der Bundesverfassung notwendig sei und das Schweizer Volk lehnte die Volksinitiative "für eine Verlängerung der bezahlten Ferien" ab.

Zu diesen historischen Erinnerungen gehört, dass der Preis der Autobahnvignette 1995 auf 40 Franken festgelegt wurde, ein Betrag, der seitdem unverändert geblieben ist, und dass sie vergangenes Jahr auf das elektronische Format umgestellt wurde. Das Jahr 2024 markiert auch die Einführung der 13. AHV-Rente in der Bundesverfassung. Was den gesetzlichen Rahmen für bezahlten Urlaub betrifft, so hat es seit 1985 keine grösseren Veränderungen gegeben, obwohl mehrere Verbesserungsversuche abgelehnt wurden.

Vor allem aber trat 1985 das Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge - besser bekannt unter dem Namen BVG - in Kraft. Dieses minimale Rahmengesetz bildet das Fundament der 2. Säule und ist ein wichtiger Meilenstein im helvetischen Sozialversicherungssystem. Es sei jedoch daran erinnert, dass viele Arbeitgeber bereits vor diesem Datum eine Vorsorge für ihre Arbeitnehmer eingerichtet hatten. Im Jahr 2025 können wir mit Freude das Jubiläum dieser wichtigen Sozialversicherung feiern, die mittlerweile vierzig Jahre alt ist!

Wir wünschen auch allen Personen, die in diesem Jahr 65 Jahre alt werden, alles Gute zum Geburtstag: Im Prinzip sind sie die Ersten, die eine ganze Karriere lang BVG-Beiträge gezahlt haben (von 25 bis 65, also 40 Jahre) - und nebenbei rund 1 500 Franken in Autobahnvignetten investiert haben!

Erinnern wir uns an einige grundlegende Daten:

  • Drei-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassung verankert: 1972
  • Gesetzentwurf zur beruflichen Vorsorge: Dezember 1975 (50 Jahre alt in diesem Jahr!)
  • Inkrafttreten des BVG: 1985
  • Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit: 1995

Im Laufe der Jahre hat sich das BVG weiterentwickelt, was zu Diskussionen und Anpassungen geführt hat. In den nächsten Abschnitten wollen wir einen Blick zurückwerfen, um einige Schlüsselelemente dieses Systems zu überprüfen. In diesem Artikel behandeln wir:

  1. Eintrittsschwelle in das BVG: Der Mindestlohn, ab dem die Unterstellung obligatorisch ist.
  2. Koordinationsabzug: Der Teil des Lohns, der bei der Berechnung des versicherten Lohns nicht berücksichtigt wird.
  3. Altersgutschriften: Der Prozentsatz des versicherten Lohns, der jedes Jahr in Abhängigkeit vom Alter angespart wird.
  4. Freizügigkeit: Der Mechanismus, durch den unser Vorsorgeguthaben bei einem Wechsel des Arbeitgebers mit uns mitgeht.

Zum Schluss

Das Schweizer Vorsorgesystem, das auf dem Drei-Säulen-Prinzip beruht, ist solide fünfzig Jahre alt. In den letzten vierzig Jahren hat das BVG positive Entwicklungen durchgemacht, wie die Senkung der Eintrittsschwelle oder die Verringerung des Koordinationsabzugs, wodurch insbesondere die Absicherung von Frauen und Teilzeitbeschäftigten gestärkt wurde. Auch die Einführung der vollen Freizügigkeit im Jahr 1995 war ein grosser Fortschritt, da sie die Kontinuität der erworbenen Ansprüche garantierte.

Diese Verbesserungen sind das Ergebnis oftmals langer und komplexer politischer Debatten. Deshalb ist es lobenswert, dass gewisse Unternehmen schon lange vor 1985 eine berufliche Vorsorge für ihre Arbeitnehmer eingeführt haben. Dank des BVG kann nun jeder Arbeitnehmer, der 1960 oder später geboren wurde, 40 Jahre lang Beiträge in die berufliche Vorsorge einzahlen - vorausgesetzt, er hat in der Schweiz unter gesetzlich geregelten Bedingungen gearbeitet.

Also, alles Gute zum Geburtstag des BVG! Egal, ob du "offiziell" 40 bist, du bleibst jung und das Beste kommt noch: Die Hauptsache ist, dass wir jeden Arbeitgeber daran erinnern, wie wichtig es ist, eine gute Altersvorsorge anzubieten. Lassen Sie uns gemeinsam weiter an einer gerechteren Vorsorge arbeiten, die sicherstellt, dass jeder seinen Lebensstandard im Ruhestand beibehalten kann.

In unserem nächsten Artikel zu diesem Thema werden wir die anderen wesentlichen Elemente des BVG abdecken und die Grundlagen für die Zukunft der Vorsorge legen.

Ihr Kontakt

Raffaele Spadaro

Berater Aktuariat

Thema

360°Vorsorge