In der Vergangenheit haben viele Unternehmen den Erwartungswert für die Zinsgutschrift mit dem Diskontsatz (Abzinsungssatz) nach IAS 19 gleichgesetzt, sofern keine Besonderheiten zu berücksichtigen waren. Dieser Ansatz wird nun von der Wirtschaftsprüfergruppe Expert Suisse in Frage gestellt. Wir erläutern in einem Artikel die unterschiedlichen Ansätze und liefern Begründungen für das bisherige Vorgehen. Das von WTW präferierte Vorgehen ist konsistent mit den vom IASB in der Vergangenheit zu diesem Themenfeld veröffentlichten Diskussionsentwürfen und vermeidet die Entstehung von fiktiven Pensionsverpflichtungen auf Unternehmensebene.
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