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Über die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 abgestimmt und die BVG-Reform wurde abgelehnt. Dennoch werden die Abstimmung und die Diskussionen zu diesem Thema Auswirkungen haben, die vom Stiftungsrat zu berücksichtigen sind.
Die im Rahmen der BVG-Reform vorgeschlagenen und diskutierten Änderungen, wie die Senkung des Umwandlungssatzes und die Anpassung des Koordinationsabzugs, wurden von den meisten umhüllenden Pensionskassen bereits umgesetzt:
Andererseits ist die Staffelung der Altersgutschriften mit nur zwei Stufen heutzutage bei den Pensionskassen nicht üblich. Die Staffelung mit vier altersabhängigen Altersgutschriften ist in der Schweiz nach wie vor am weitesten verbreitet. Viele Pensionskassen sehen andere Altersgutschriftensätze als das BVG-Minimum vor. Die Beitragsskala könnte evaluiert werden, wobei das gesamte Leistungsniveau und damit auch die weiteren Leistungsparameter zu berücksichtigen sind.
Die BVG-Reform zielte darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit geringem Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion über diese Massnahmen in der beruflichen Vorsorge weitergehen wird und durch die Ablehnung der Abstimmung nicht vom Tisch ist. Noch bevor eine neue Reform vom Gesetzgeber diskutiert wird, sollten die Pensionskassen diese wichtigen Faktoren daher regelmässig überprüfen.