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Compliance Investments

Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten

Als Willis Towers Watson („WTW“), wozu auch die Willis Towers Watson Investments GmbH („WTWI“) gehört, haben wir uns verpflichtet, Leistungen für unsere Kunden in deren bestem Sinne zu erbringen. Um sicherzustellen, dass die Interessen unserer Kunden jederzeit an erster Stelle stehen, müssen wir darauf achten, ob Geschäftstätigkeiten einen Interessenkonflikt oder den Anschein eines solchen beinhalten. Dies ist für unser Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Identifizierung solcher Situationen und der Umgang mit diesen, inklusive Offenlegung gegenüber dem Kunden sind entscheidend für unsere Reputation und unseren Erfolg. Hierunter fallen:

  • tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte
  • der Anschein eines Interessenkonflikts
  • eine auf den ersten Blick konfliktfreie Situation, die sich aber zu einer konfliktgeladenen entwickeln könnte
  • Art der Interessenkonflikte

WTWI hat folgende Arten von Interessenkonflikten identifiziert:

  • Konflikte bezüglich Kunden: WTWI kann nicht nach dem besten Interesse eines Kunden handeln, ohne die Interessen eines anderen Kunden zu beeinträchtigen
  • Konflikte bezüglich des Unternehmens: Die eigenen Interessen von WTWI stehen in Konflikt mit einer Pflicht, die das Unternehmen gegenüber einem Kunden hat
  • Persönlicher Konflikt: Das persönliche Interesse eines Kollegen steht tatsächlich oder potentiell mit einer Pflicht, die wir gegenüber einem Kunden haben oder mit seiner Pflicht gegenüber WTWI in Konflikt

Umgang mit Interessenkonflikten

Alle Interessenkonflikte – tatsächliche, vermutete oder potenzielle – müssen identifiziert und untersucht werden, bevor mit der betroffenen Arbeit fortgefahren wird. Wenn ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden kann, wird auf die Art des Konfliktes und seine Ursache hingewiesen.
WTWI verfügt über konsolidierte Prozesse und wirksame Richtlinien, die es ermöglichen, zeitnah, potenzielle Interessenkonflikte zu identifizieren, entsprechend zu reagieren und eine effektive Handhabung im Interesse der Kunden zu gewährleisten. Die Vorgehensweise für unterschiedliche Konfliktkategorien ist in den internen Richtlinien ausführlich dokumentiert und die Mitarbeiter sind gehalten, diese zu befolgen. Die Effektivität der Maßnahmen wird jährlich geprüft und wenn Änderungen und Verbesserungen in der Handhabung erkannt sind, werden die Richtlinien entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter regelmäßig geschult. Unser Programm beinhaltet ein Pflichtseminar pro Jahr und weitere Auffrischungstrainingsmöglichkeiten, je nach Bedarf oder parallel zu gesetzlichen Änderungen.

Kontakt:

Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Umgang mit Interessenkonflikten haben, steht die Abteilung Legal und Compliance gerne per E-Mail zur Verfügung: Compliance_WTWI@willistowerswatson.com

Beschwerdeverfahren für Kunden der Willis Towers Watson Investments GmbH

Einleitung

Die Willis Towers Watson Investments GmbH hat sich verpflichtet, die hohen Integritätsstandards unserer Branche zu erfüllen und unseren Kunden einen exzellenten Service zu bieten. Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir Ihren Erwartungen unter Umständen nicht gerecht werden können und wenn dies geschieht, werden wir auf Ihre Belange eingehen.

Wenn Sie mit unserem Service unzufrieden sind und darüber nachdenken, sich zu beschweren, erfahren Sie in diesem Merkblatt, wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Wenn Sie sich bereits bei Willis Towers Watson Investments GmbH beschwert haben, erklärt dieses Merkblatt, wie wir vorgehen werden und was Sie als nächstes erwarten können.

Beschwerdemeldung

Wenn Sie sich über Willis Towers Watson Investments GmbH beschweren möchten, können Sie dies schriftlich (E-Mail, Fax oder Brief), telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch tun. Sie können Ihr Anliegen direkt bei Ihrem normalen Ansprechpartner (Client Lead Consultant) oder der Person, die ein bestimmtes Problem für Sie bearbeitet, vorbringen.

Unser Prozess

Wenn Ihre Beschwerde unkompliziert ist, werden wir uns bemühen, sie sofort und formlos zu bearbeiten. Andernfalls werden wir so vorgehen:

  • Ihre Beschwerde an unseren Beschwerdemanager weiterleiten;
  • die Beschwerde innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich bestätigen und Ihnen mitteilen, wer für die Überprüfung der Beschwerde zuständig ist;
  • Ihre Beschwerde so schnell wie möglich beantworten - falls wir dies jedoch nicht innerhalb von vier Wochen tun können, werden wir Sie über den aktuellen Stand unserer Arbeit informieren und Ihnen mitteilen, wann wir voraussichtlich unsere endgültige Antwort senden werden;
  • Ihre Beschwerde analysieren und uns bemühen, Ihnen innerhalb von acht Wochen eine endgültige Antwort zukommen zu lassen, in der wir unsere Entscheidung und die Gründe dafür darlegen.

Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei.

Was Sie tun können, wenn Sie mit unserer Antwort unzufrieden sind

Wenn Sie das Gefühl haben, dass wir Ihre Beschwerde nicht richtig behandelt haben oder Sie mit unserer endgültigen Antwort unzufrieden sind, können Sie darum bitten, dass die Entscheidung in erster Instanz von der Geschäftsleitung überprüft wird. Wenn Sie mit dem Ergebnis der Lösung durch das Senior Management nicht zufrieden sind, können Sie die Angelegenheit an den Beschwerdebeauftragten von Willis Towers Watson Investments GmbH eskalieren. Wir sind zuversichtlich, dass unser Eskalationsprozess es ermöglicht, jede Beschwerde in angemessener Zeit und Weise zu lösen.

Zudem können Sie sich gemäß § 4b Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz mit Ihrer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) wenden. Die Beschwerde ist per Brief, Fax oder E-Mail bei der BaFin einzulegen und sollte den Sachverhalt sowie den Beschwerdegrund enthalten. 

Auch haben Sie die Möglichkeit eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

[Willis Towers Watson nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teil.]

Kontaktdetails:

Willis Towers Watson Investments GmbH
Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main
E-Mail: Complaints_WTWI@willistowerswatson.com

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Telefon: + 49 (0)228 4108-0
Fax: + 49 (0)228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Vergütungspolitik

Die Willis Towers Watson Investments GmbH („WTWI“) unterliegt den für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems bekannt als Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV).
Das Vergütungssystem der WTWI umfasst fixe und variable Vergütungselemente und wird mindestens einmal jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. In die Berechnung der variablen Vergütung gehen sowohl das Gesamtergebnis der Gesellschaft, die Zielerreichung des Teams als auch die persönliche Leistung des Mitarbeiters ein.

WTWI bekennt sich zur Nachhaltigkeit und strebt an, ESG-Parameter bei der Berechnung des variablen Vergütungsteils des Vergütungssystems entsprechend anzuwenden. Die in der Vergütungspolitik von WTWI anzuwendenden Nachhaltigkeitskriterien werden gemäß der Formulierung der Nachhaltigkeitsrichtlinie und der Definition einer ESG-Taxonomie in Übereinstimmung mit Artikel 5 SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) festgelegt, umgesetzt und offengelegt.

Nachhaltigkeitspolitik


Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Anlageberatungstätigkeiten

Für die WTW Gruppe bedeutet nachhaltiges Investieren (Sustainable Investment), langfristige Investmentstrategien umzusetzen, die Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Faktoren ("ESG") zu integrieren sowie mit der Ausgestaltung von Investitionsentscheidungen reale Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten zu berücksichtigen. Dies ist unseres Erachtens integraler Bestandteil eines professionellen Risikomanagements und leistet einen positiven Beitrag für einen stabilen Finanzmarkt. Wir glauben, dass die Prinzipien, die Sustainable Investments zugrunde liegen, den Grundstein für eine erfolgreiche langfristige Anlagestrategie bilden und dass Sustainable Investment-Überlegungen das Risikoprofil und die Rendite der Portfolien unserer Kunden wesentlich verbessern.

Sustainable Investment ist für unseren Investmentprozess von zentraler Bedeutung und wird in allen Stufen des Investitionsentscheidungsprozesses konsequent eingesetzt: Von der Festlegung von Grundannahmen und Leitlinien, über das Risikomanagement, Portfoliokonstruktion und Managerauswahl bis hin zur Implementierung und Überwachung. Wir betrachten Sustainable Investment als integralen Bestandteil unserer Entscheidungen und nicht als separate oder losgelöste Überlegung.

Sustainable Investment ist in den Prozessen unserer Investment-Research Abteilung, in unseren Beratungsdienstleistungen und unseren Produktlösungen verankert. In unseren Recherchen und Analysen betrachten wir das gesamte Spektrum potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können. Sofern nicht kundenspezifische Ziele oder Anforderungen es erfordern, versuchen wir, diejenigen Risiken und Chancen zu identifizieren und zu integrieren, die wir als finanziell wesentlich einschätzen.

Insbesondere wären dies Transitionsrisiken und physische Risiken, die auf die Portfolien unserer Kunden wirken können.

Weitere Einzelheiten zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie als Download in unserer konzernweiten Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken.

Unsere letzten Veröffentlichungen im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik sind hier abrufbar.


Mögliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Die Auswirkungen bei Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos können vielfältig sein und variieren je nach spezifischem Risiko und Anlageklasse. Generell gilt: Tritt ein Nachhaltigkeitsrisiko in Bezug auf einen Vermögenswert ein, hat dies negative Auswirkungen auf dessen Wert und kann zu einem vollständigen Verlust führen. Nachhaltigkeitsrisiken können zu physischen Verlusten führen, einschließlich Schäden an Immobilien und Infrastruktur. Auch kann das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos zu finanziellen und betrieblichen Risiken, inklusive negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit führen.

Hierbei sind Nachhaltigkeitsrisiken als eine eigenständige Risikoart zu betrachten, können aber auch Auswirkungen auf nachgelagerte Risikoarten, wie z.B. Reputationsrisiken oder Prozessrisiken haben. Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher bedeutet, dass der Eintritt eines Reputationsrisikos zu erheblichen Schäden für die betroffenen Unternehmen führen kann.

Für ein Trägerunternehmen einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung bzw. eines Portfolios kann zum Beispiel ein Reputationsschaden zu einem Nachfragerückgang nach Produkten oder Dienstleistungen, Verlust von Schlüsselpersonal, Ausschluss von potenziellen Geschäftsmöglichkeiten, erhöhten Betriebskosten und/oder erhöhten Kapitalkosten führen. Das Unternehmen könnte auch unter den Auswirkungen von Bußgeldern und anderen regulatorischen Sanktionen leiden. Die Zeit und die Ressourcen des Managementteams für die Bewältigung des Nachhaltigkeitsrisikos, einschließlich Änderungen der Geschäftspraktiken und der Bewältigung von Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten, können von der Weiterentwicklung des Geschäfts ablenken.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko kann auftreten und sich auf eine bestimmte Anlage auswirken oder eine breitere Auswirkung auf einen Wirtschaftssektor, geografische Regionen und Wirtschaftsräume haben.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vergütungspolitik

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vergütungspolitik finden Sie weiter oben in unserer Richtlinie zur Vergütungspolitik.

Informationen bzgl. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Zur Umsetzung der Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 sowie Art. 6 Abs. 2 UAbs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-VO“) informieren wir Sie im Folgenden über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlageberatung und Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite Ihrer Finanzprodukte.

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus dem Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist in den Prozessen unserer Investment-Research-Abteilung, in unseren Beratungsdienstleistungen und unseren Produktlösungen verankert. In unseren Recherchen und Analysen betrachten wir das gesamte Spektrum potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Art sein können. Sofern nicht kundenspezifische Ziele oder Anforderungen es erfordern, versuchen wir, diejenigen Risiken und Chancen zu identifizieren und zu integrieren, die wir als finanziell wesentlich einschätzen.
Die Auswirkungen bei Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos können vielfältig sein und variieren je nach spezifischem Risiko und Anlageklasse. Generell gilt: Tritt ein Nachhaltigkeitsrisiko in Bezug auf einen Vermögenswert ein, hat dies negative Auswirkungen auf dessen Wert und kann zu einem vollständigen Verlust führen. Nachhaltigkeitsrisiken können zu physischen Verlusten führen, einschließlich Schäden an Immobilien und Infrastruktur. Auch kann das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos zu finanziellen und betrieblichen Risiken, inklusive negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit führen.

Hierbei sind Nachhaltigkeitsrisiken als eine eigenständige Risikoart zu betrachten, können aber auch Auswirkungen auf nachgelagerte Risikoarten, wie z. B. Reputationsrisiken oder Prozessrisiken haben. Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher bedeutet, dass der Eintritt eines Reputationsrisikos zu erheblichen Schäden für die betroffenen Unternehmen führen kann.

Für ein Trägerunternehmen einer betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtung bzw. eines Portfolios kann zum Beispiel ein Reputationsschaden zu einem Nachfragerückgang nach Produkten oder Dienstleistungen, Verlust von Schlüsselpersonal, Ausschluss von potenziellen Geschäftsmöglichkeiten, erhöhten Betriebskosten und/oder erhöhten Kapitalkosten führen. Das Unternehmen könnte auch unter den Auswirkungen von Bußgeldern und anderen regulatorischen Sanktionen leiden. Die Zeit und die Ressourcen des Managementteams für die Bewältigung des Nachhaltigkeitsrisikos, einschließlich Änderungen der Geschäftspraktiken und der Bewältigung von Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten, können von der Weiterentwicklung des Geschäfts ablenken.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko kann auftreten und sich auf eine bestimmte Anlage auswirken oder eine breitere Auswirkung auf einen Wirtschaftssektor, geografische Regionen und Wirtschaftsräume haben.

Informationen gemäß Verordnung (EU) 2020/852

WTWI erbringt unter diesem Vertrag ggf. auch die Portfolioverwaltung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 8 der Richtlinie 2014/65/EU. Die von uns ggf. zu verwaltenden Portfolien qualifizieren als „Finanzprodukte“ im Sinne des Art. 2 Nr. 12 der Offenlegungs-VO. Daher möchten wir Sie hinsichtlich der verwalteten Portfolien zur Umsetzung der Vorgaben von Art. 7 der Verordnung (EU) 2020/852 auf Folgendes hinweisen: die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. 

Offenlegungsbericht

Mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht zum Stichtag 31.12.2022 werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Offenlegung von Wertpapierfirmen im Sinne des Teil 6 der Investment Firm Regulation (IFR) umgesetzt. Das Erfordernis zur Offenlegung ergibt sich für die Willis Towers Watson Investments GmbH (WTWI) aus den Artikeln 46 bis 53. Die Anforderungen werden teilweise in EBA-Standards konkretisiert.

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Titel Dateityp Dateigröße
WTWI Offenlegungsbericht 2022 PDF .4 MB
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