
Störanfälliger internationaler Flugverkehr
Internationale Geschäftsreisen nehmen laut dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) seit einigen Jahren wieder zu. Gleichzeitig zeigt sich, wie störanfällig der internationale Luftverkehr geworden ist. Jüngste Streiks internationaler Airlines führten unter anderem zu kurzfristigen Flugausfällen und Verspätungen.
Auch Dienstreisen waren hiervon unmittelbar betroffen: Geplante Rückreisen ins Heimatland konnten nicht wie vorgesehen angetreten werden, sodass Mitarbeitende unerwartet im Einsatzland verblieben. Dies führte zu zusätzlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Umbuchungen.
Zwar sind Airlines grundsätzlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen entsprechende Leistungen bereitzustellen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass diese nicht alle genannten Szenarien vollumfänglich abdecken. Insbesondere bei Verzögerungen, ausgelasteten Hotels oder unzureichenden Ersatzleistungen entstehen zusätzliche Aufwendungen zulasten der Mitarbeitenden. Gerade in solchen Fällen wird deutlich, dass bestehende Strukturen nicht in allen Situationen verlässlich greifen.
Herausforderungen für den Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen gemäß ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) für Kosten aufkommen, die während eines Auslandsaufenthalts zulasten der Mitarbeitenden entstehen können.
Für Unternehmen ergibt sich daraus eine klare Herausforderung: Trotz der grundsätzlichen Leistungspflicht der Airlines verbleiben in der Praxis häufig Kostenlücken, die kurzfristig durch den Arbeitgeber subsidiär geschlossen werden müssen.
Warum klassische Dienstreiseversicherungen nicht mehr ausreichen
Vor diesem Hintergrund schließen viele Unternehmen klassische (Gruppen-)Auslandsreisekrankenversicherungen ab, um ihre Mitarbeitenden während Dienstreisen abzusichern. Diese sind jedoch, wie der Name bereits vermuten lässt, primär auf die Abdeckung medizinischer Kosten ausgelegt. Nicht berücksichtigt sind insbesondere zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit Reisestörungen entstehen. Diese Absicherungslücken werden häufig erst im Schadenfall sichtbar. In der Folge können erhebliche finanzielle Belastungen sowie Reputationsrisiken für Unternehmen entstehen.
Die Business Travel Accident (BTA) als erweiterter Lösungsansatz
Vor diesem Hintergrund gewinnen ganzheitlichere Absicherungskonzepte wie die sogenannte Business Travel Accident (BTA) zunehmend an Bedeutung, da sie über klassische Versicherungsleistungen einer Dienstreiseversicherung hinausgehen. Im internationalen Kontext ist dieses Produkt bestens etabliert und stellt in vielen Ländern die gängigste Form der Absicherung von Mitarbeitenden auf Dienstreisen dar. Lediglich in Deutschland dominiert mit der auf medizinische Kosten beschränkten Auslandsreisekrankenversicherung ein abweichendes Modell, das den heutigen Anforderungen häufig nicht mehr vollumfänglich gerecht wird.
Die BTA versteht sich als ganzheitliches Absicherungskonzept für nationale und internationale Dienstreisen von bis zu 365 Tagen. Sie erweitert den Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungsbausteine und kann die klassische Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ergänzen oder ersetzen. Neben medizinischen Risiken berücksichtigt die BTA insbesondere auch nicht-medizinische Szenarien, die im Rahmen moderner Geschäftsmobilität zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Auslandsreisekrankenversicherung vs. Business Travel Accident (BTA)
| Auslandreise- krankenversicherung | Business Travel Accident (BTA) | |
| Medizinische Kosten | Ja | Ja |
| Assistance-Leistungen | Ja | Ja |
| Unfallversicherung | Nein | Ja |
| Privathaftpflicht | Nein | Ja |
| Reiserücktritt | Nein | Ja |
| Reiseänderung | Nein | Ja |
| Reiseabbruch | Nein | Ja |
| Juristische Kosten | Nein | Ja |
| Reisegepäck | Nein | Ja |
| Reisestörungen | Nein | Ja |
| Mietwagen-Selbstbeteiligung | Nein | Ja |
Weshalb lohnt sich die BTA?
- Aktuelle Relevanz: Die dargestellten Entwicklungen zeigen, dass potenzielle Schadenszenarien zunehmend an Bedeutung gewinnen und das Risiko für Arbeitgeber steigt.
- Marktentwicklung: Trotz veränderter Rahmenbedingungen verlassen sich viele Unternehmen weiterhin ausschließlich auf klassische Dienstreiseabsicherungen.
- Zukunftsorientierte Ergänzung: Aus Sicht von WTW ist die BTA eine sinnvolle Ergänzung bestehender Absicherungskonzepte, um Unternehmen frühzeitig auf neue Risikolagen vorzubereiten.
Die Absicherung auf Dienstreisen sollte neu durchdacht werden
Dienstreisen haben sich in Umfang und Komplexität deutlich verändert. Eine zeitgemäße Absicherungsstrategie sollte diesen Entwicklungen Rechnung tragen und über rein medizinische Leistungen hinausgehen. Erweiterte Konzepte wie die BTA können dazu beitragen, Risiken transparenter zu machen und Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gezielt zu unterstützen

