Mit Hauptinhalt fortfahren
main content, press tab to continue
Artikel | Benefits Perspectives

PSV-Beitrag 2023 und Sozialversicherungsrechengrößen 2024

6. Dezember 2023

Turnusgemäße Anpassung
Health and Benefits|Retirement
N/A

PSV-Beitrag: 1,9 Promille

Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) hat für das Jahr 2023 einen Beitragssatz von 1,9 Promille festgesetzt. Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage. Ein Vorschuss für 2024 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2024 getroffen.

Sozialversicherungsrechengrößen 2024

Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 turnusgemäß angepasst. Der Bundesrat hat der Anpassung zugestimmt.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 90.600 Euro (West) bzw. 89.400 Euro (Ost).
  • Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 69.300 Euro p.a., die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 62.100 Euro.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich auf 42.420 Euro pro Jahr (West) bzw. 41.580 Euro (Ost).

Contact us