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Artikel | Benefits Perspectives

PSV-Beitrag 2022 und Sozialversicherungsrechengrößen 2023

8. Dezember 2022

Turnusgemäße Anpassung. PSV-Beitrag über Vorjahreswert, aber unter langjährigem Mittelwert.
Retirement
N/A

PSV-Beitrag: 1,8 Promille

Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) hat für das Jahr 2022 einen Beitragssatz von 1,8 Promille festgesetzt. Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage. Ein Vorschuss für 2023 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2023 getroffen.

Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 turnusgemäß angepasst. Der Bundesrat hat der Anpassung zugestimmt.

  • Die die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 87.600 Euro (West) bzw. 85.200 Euro (Ost).
  • Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 66.600 Euro p.a., die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich auf 40.740 Euro pro Jahr (West) bzw. 39.480 Euro (Ost).

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