
Am 8. Oktober startet der von der Alterssicherungskommission empfohlene Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersversorgung. Aus Sicht von WTW ist das ein wichtiger Impuls. Entscheidend wird jedoch sein, ob daraus mehr wird als eine weitere Absichtserklärung.
Die Alterssicherungskommission hat mit ihrer Empfehlung für 2026 einen wichtigen Punkt gesetzt: einen Sozialpartnerdialog, der sich gezielt mit der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschäftigt. Dies ist ein richtiges und überfälliges Signal. Entscheidend wird jedoch sein, dass der Dialog nicht bei allgemeinen Absichtserklärungen stehen bleibt, sondern konkrete und praktikable Maßnahmen hervorbringt, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam getragen werden und die anschließend tatsächlich in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen können.
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Während die bAV in vielen Großunternehmen fest etabliert ist, besteht insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Soll das Ziel einer annähernd flächendeckenden bAV erreicht werden, müssen bestehende Hürden identifiziert und wirksam abgebaut werden. Länder wie Schweden zeigen, welche Bedeutung eine breit verankerte betriebliche Altersversorgung für die Alterssicherung insgesamt haben kann.
Wichtig wäre deshalb, dass der Sozialpartnerdialog zu konkreten, gesetzgeberisch umsetzbaren Vorschlägen führt. Im Mittelpunkt sollte die Weiterentwicklung bereits vorhandener Instrumente im Betriebsrentengesetz sowie im Steuer- und Sozialversicherungsrecht stehen. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche Anreize für Arbeitgeber und Beschäftigte, sondern ebenso um einfache, verständliche und administrativ handhabbare Lösungen. Gleichzeitig sollten die Folgewirkungen möglicher Maßnahmen von Beginn an mitgedacht werden: Jede Reform wirkt sich auf Arbeitgeberkosten, Tarifpolitik, Sozialversicherungssysteme und die langfristige Akzeptanz der bAV aus. Nur wenn diese Zusammenhänge transparent gemacht werden, lässt sich eine nachhaltige und breit akzeptierte Stärkung der betrieblichen Altersversorgung erreichen.
Erfolg braucht mehr als die klassischen Sozialpartner
Wann wäre der Dialog aus Sicht von WTW ein Erfolg? Dann, wenn er zu konkreten, praxisnahen und gesetzgeberisch umsetzbaren Maßnahmen führt, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bislang unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen. Entscheidend ist dabei, den Begriff „Sozialpartnerdialog“ breiter zu verstehen.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind für die Weiterentwicklung der bAV unverzichtbar und spielen eine zentrale Rolle, wenn es um breit akzeptierte Lösungen geht. Sie bilden jedoch nicht alle Unternehmensrealitäten in Deutschland ab. Gerade im Mittelstand gibt es viele Unternehmen, die zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, aber nicht an Tarifverträge gebunden sind. Hinzu kommen zahlreiche weitere Unternehmen, die ganz außerhalb tariflicher Strukturen agieren. Wenn das Ziel eine deutlich höhere Verbreitung der bAV ist, sollten diese Perspektiven umfassend in den Dialog einbezogen werden.
Alle Durchführungswege auf den Prüfstand
Um die bAV spürbar zu verbreitern, sollten alle Durchführungswege und Zusagearten in die Reformdiskussion einbezogen werden, um die bAV insgesamt zu stärken.
Vor dem Hintergrund der von der Alterssicherungskommission betonten Kapitaldeckung bietet insbesondere die reine Beitragszusage Potenzial: Sie ermöglicht eine kapitalmarktnahe Anlage, reduziert Haftungsrisiken für Arbeitgeber und kann dadurch zusätzliche bAV-Angebote fördern. Deshalb sollte sie auch außerhalb des Sozialpartnermodells weiterentwickelt werden.
Internationale Erfahrungen, etwa aus Großbritannien, zeigen zudem, dass Opting-out-Modelle die Verbreitung der Altersvorsorge deutlich erhöhen können. Grundsätzlich gilt: bAV muss einfach, rechtssicher und haftungsarm umsetzbar sein - insbesondere auch für kleinere und mittlere Unternehmen.
Gleichzeitig darf die Finanzierbarkeit nicht außer Acht gelassen werden. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig bereits höhere Beiträge zur Finanzierung der vorgeschlagenen Kapitalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten, wird der Spielraum für zusätzliche Vorsorgebeiträge kleiner. Reformen der bAV sollten diesen Zusammenhang berücksichtigen und auf praktikable sowie finanzierbare Lösungen setzen.
Kapitalmarktorientierung als roter Faden für die Politik
Aus Sicht von WTW sollte die Bundesregierung den Weg konsequent fortsetzen, den sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der privaten Altersvorsorge eingeschlagen hat: mehr Kapitalmarktorientierung und höhere Renditechancen statt starrer Garantien. Wenn in der ersten Säule mit der Kapitalrente und in der dritten Säule mit dem geplanten Altersvorsorgedepot stärker auf langfristige Kapitalanlage gesetzt wird, sollte dieser Ansatz auch in der betrieblichen Altersversorgung weiterverfolgt werden.
Vor diesem Hintergrund ist nur schwer nachvollziehbar, dass außerhalb des Sozialpartnermodells weiterhin an strikten Garantievorgaben festgehalten wird. Gerade die reine Beitragszusage zeigt, dass sich Kapitalmarktchancen, kollektive Sicherungsmechanismen und eine Entlastung der Arbeitgeberhaftung miteinander verbinden lassen. Solche Ansätze sollten weiterentwickelt und einer breiteren Anwendung zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus braucht die bAV einfachere, bürokratieärmere und haftungssicherere Rahmenbedingungen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sind Komplexität und Haftungsrisiken oft ein größeres Hemmnis als die grundsätzliche Bereitschaft, eine bAV anzubieten. Und schließlich bleibt die Finanzierbarkeit ein zentraler Erfolgsfaktor: Zusätzliche steuerliche Anreize könnten die Verbreitung der bAV deutlich unterstützen und Arbeitgebern wie Beschäftigten den Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge erleichtern. Die geplante Steuerreform hätte hierfür eine gute Gelegenheit geboten.
Der Sozialpartnerdialog kann ein Wendepunkt für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland sein – vorausgesetzt, er bleibt nicht bei Grundsatzbekenntnissen stehen. Aus Sicht von WTW braucht es konkrete, gesetzgeberisch umsetzbare Maßnahmen, einen Dialog, der über die klassischen Sozialpartner hinausdenkt, sowie eine Politik, die bAV-Reformen konsequent an Kapitalmarktorientierung, Einfachheit und Finanzierbarkeit ausrichtet. Der 8. Oktober ist somit der Anfang der eigentlichen Arbeit.


