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Zeitwertkonten statt ATZ-Blockmodell

Wie sich bewährte Altersteilzeitstrukturen mit Zeitwertkonten zukunftssicher abbilden lassen

Autor

Markus Stein,
Henning Rihn und
Dr. Michael Karst
15. Juli 2026

Die Alterssicherungskommission hat eine Reihe von Reformvorschlägen für die langfristige Finanzierbarkeit, Stabilität und Generationengerechtigkeit des Rentensystems vorgelegt. Zentrales Element ist die Abschaffung diverser Frühverrentungsanreize und -möglichkeiten im bestehenden System der gesetzlichen Rente. Der Vorschlagskatalog beinhaltet deshalb unter anderem die Abschaffung des beliebten Blockmodells der Altersteilzeit, nur das Gleichverteilungsmodell soll beibehalten werden. Zudem soll die Altersgrenze für Altersteilzeit zukünftig von Alter 55 auf das Alter 58 angehoben werden und eine Kopplung der Anhebung auch dieser Altersgrenze an die künftige Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgen. Die gute Nachricht: Die Praxis hat bereits in den letzten Jahren Alternativen zum Blockmodell der Altersteilzeit über Zeitwertkonten entwickelt.

Altersteilzeit in der betrieblichen Praxis

Die Altersteilzeit ist seit Jahrzehnten eines der am weitest verbreiteten Frühverrentungsmodelle in Deutschland. Das Blockmodell, in welchem der Mitarbeitende in der ersten Hälfte der Aktivphase zu 100% arbeitet und dabei nur 50% Gehalt - zuzüglich Arbeitgeberaufstockung – bezieht sowie in der zweiten Hälfte vollständig bei Weiterzahlung dieser Bezüge freigestellt ist, spielt in der Praxis eine bedeutende Rolle.

Der Reformvorschlag der Alterssicherungskommission sieht nunmehr die Abschaffung des Blockmodells vor. Dieses Vorhaben wird bei entsprechender gesetzlicher Umsetzung Konsequenzen für Unternehmen haben, da Altersteilzeit durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen fest in den Unternehmen verankert ist. Gleichzeitig wird sowohl unternehmensseitig als auch bei den Mitarbeitenden weiterhin ein hohes Interesse an Modellen für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bestehen.

Zeitwertkontenbasierte Alternativmodelle sind bereits in der Praxis etabliert

WTW hat bereits vor einigen Jahren ein Alternativmodell zum Blockmodell der Altersteilzeit entwickelt. Dieses wird im Rechtsrahmen für Zeitwertkonten abgebildet und besteht strukturell auch aus einer Aktiv- und Passivphase. Es kann zudem deutlich flexibler und auch kostengünstiger als ein echtes Altersteilzeitmodell umgesetzt werden.

Siehe Details hierzu auch unter dem folgenden Link: „ATZ“ ohne ATZ - Altersteilzeit flexibel über Zeitwertkonten umsetzen

  • In der Aktivphase des Modells arbeiten die Mitarbeitenden und zahlen in das Zeitwertkontensystem sein. Darüber hinaus leistet auch der Arbeitgeber einen vertraglich vorgesehen Beitrag, welcher der Höhe nach eine Aufstockungszahlung nachbilden kann, aber nicht muss
  • In der Passivphase wechseln die Mitarbeitenden in eine Vollfreistellung.

Das Modell ist nicht an die starren Vorgaben des ATZ-Blockmodells gebunden. Das gilt sowohl für die Laufzeit als auch für den Beendigungszeitpunkt, welcher bisher bei „echter Altersteilzeit“ die Möglichkeit des Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorsah.

Aus der Perspektive der Unternehmen ist weiterhin vorteilhaft, dass das Modell bei entsprechender Ausgestaltung nicht in der Handelsbilanz oder der internationalen Bilanz in Form von Rückstellungen abgebildet werden muss. Insofern ist das bei „echter Altersteilzeit“ erforderliche versicherungsmathematische Gutachten entbehrlich. Entlastend für die Arbeitgeber ist zudem, dass keine zusätzlichen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten ist.

Aus der Perspektive der Mitarbeitenden ändert sich die Besteuerung dahingehend, dass die Steuerfreiheit der Aufstockungsbeiträge einschließlich Progressionsvorbehalt im Zeitwertkontenmodell nicht anwendbar ist.

Zusammenfassung und Ausblick

Es ist nach dem aktuellem Stand der Diskussion davon auszugehen, dass die Reformvorschläge der Alterssicherungskommisssion vollständig als Paket umgesetzt werden. Die Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell wird zur Suche nach Alternativmodellen führen. Zeitwertkonten eignen sich hervorragend, um Modelle der Altersteilzeit nachzubilden. Das gilt nicht nur für das Blockmodell, sondern auch für das Gleichverteilungsmodell.

  • Unternehmen mit bereits bestehenden Zeitwertkonten können dabei durch durch die Einführung zusätzlicher Regelungen bzw. Module Altersteilzeitstrukturen nachbilden
  • Für Unternehmen, welche noch keine Zeitwertkonten eingeführt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen.

Die Vorteile einer ATZ-Struktur über ein Zeitwertkonto im Vergleich zu einem „echten“ ATZ-Modell aus der Perspektive des Arbeitgebers liegen

  • in der Budgetfreiheit,
  • der nicht erforderlichen Rückstellungsbildung,
  • der flexiblen Gestaltung sowie
  • der Möglichkeit, die sonstigen Vorteile von Zeitwertkonten zu nutzen, z. B. über die Etablierung von Sabbaticals für jüngere Mitarbeitende.

Zudem wird damit erreicht, dass in der gesamten Laufzeit des Alternativmodells der Mitarbeitende sozialversicherungsrechtlich beschäftigt ist und damit gerade in Restrukturierungsszenarios ein solches Modell Ausweis und Bestandteil einer sozialverträglichen Trennungskultur sein kann. Es ist somit nicht überraschend, dass Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit dazu übergegangen sind, klassische ATZ-Modelle durch Zeitwertkonten zu ersetzen. Mitarbeitende erhalten eine deutlich höhere Flexibilität bei der Gestaltung ihres Übergangs in den Ruhestand sowie die Möglichkeit, diesen bereits in jüngeren Jahren durch Einzahlungen selbst aktiv zu planen.

Autoren

Markus Stein, Senior Director Retirement

Markus Stein

Senior Director Retirement

Henning Rihn - Senior Director Retirement, Legal

Henning Rihn

Senior Director Retirement, Legal

Senior Managing Director Retirement, Head of Legal | Tax | Accounting

Dr. Michael Karst

Senior Managing Director Retirement,
Head of Legal | Tax | Accounting

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