
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich. Während die ursprüngliche Richtlinie vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen adressierte, rückt nun ein deutlich größerer Kreis von Unternehmen in den Fokus. Für viele Organisationen bedeutet das: Informationssicherheit wird zur klar geregelten Managementaufgabe.
Handlungsfelder im Risikomanagement
Ein Blick auf die Auswirkungen von Cyberkriminalität zeigt, warum die Richtlinie notwendig ist: Allein in Deutschland liegt der wirtschaftliche Schaden stabil bei über 200 Mrd. Euro jährlich. Das entspricht rund 5 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. Daher ist es geboten, Unternehmen und Verwaltungen hin zu einer belastbaren Informationssicherheit zu führen.
NIS2 schafft dafür einen verbindlichen Rahmen und verlangt ein wirksames Risikomanagement, das technische, organisatorische und personelle Maßnahmen umfasst. Lars Widany, Head of Business Development Cyber DACH, erläutert in seinem Gastbeitrag in der VersicherungsPraxis, welche Pflichten auf die Unternehmen jetzt zukommen – etwa Registrierungs-, Melde- und Dokumentationspflichten, und darüber hinaus spürbare Bußgeldrisiken.
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