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Pressemitteilungen

bAV: „Mut und Machen“

19. Oktober 2023

Unternehmen planen, Pensionspläne zu optimieren und die finanzielle Bildung ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Politik soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Umfrage auf der WTW bAV-Konferenz 2023
Retirement
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FRANKFURT AM MAIN, 19. Oktober 2023 – Rund die Hälfte der Unternehmen planen, ihren Mitarbeitenden künftig im Hinblick auf deren finanzielle Bildung stärker zu unterstützen und sie insbesondere intensiver über ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) zu informieren. Dies zeigt eine Umfrage auf der jährlichen bAV-Konferenz des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens WTW, an der mehr als 200 Personen – überwiegend bAV-, HR- und Finanzverantwortliche aus mittleren und großen Unternehmen teilnahmen. Rund ein Fünftel plant, die angebotene betriebliche Altersversorgung im Hinblick auf Kosten und Rendite zu optimieren.

„Während Kriege und Naturkatastrophen die Nachrichten beherrschen und ein Drittel der Mitarbeitenden keine finanziellen Rücklagen für das Alter aufbauen können, entsteht große Verunsicherung. Daher ist es sehr sinnvoll und hilfreich, wenn Unternehmen ihren Mitarbeitenden nicht nur eine betriebliche Altersversorgung anbieten, sondern sie auch genau darüber informieren, welche Zusatzversorgung sie im Ruhestand erwartet“, sagt auch Hanne Borst, Leiterin des Geschäftsbereich Retirement bei WTW. „Unternehmen kommen damit nicht nur ihrer Fürsorgepflicht nach. Sie investieren auch in die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden, denn Menschen, die von Finanzsorgen geplagt werden, haben den Kopf nicht frei für die Arbeit“, so Borst.

Unter dem Motto „Mut und Machen“ zeigt bAV-Expertin Borst auf, über welche Möglichkeiten Unternehmen in der bAV bereits heute verfügen – unabhängig von politischen Reformdebatten. „Ein Fünftel will die Pensionspläne im Hinblick auf Kosten und Rendite optimieren – dies dürfte sowohl dem Wert der Altersversorgung für die Mitarbeitenden als auch der Planbarkeit der bAV für die Unternehmen selbst zugutekommen“, sagt Borst. Etwa jedes achte Unternehmen will die vorhandenen Pensionspläne und bAV-Instrumente unverändert weiter nutzen. „In den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen ihre bAV risikofester aufgestellt und ihre ‚Hausaufgaben‘ bereits erledigt, so dass hier aktuell kein weiterer Optimierungsbedarf besteht“, so Borst. WTW berät mehr als 3.500 Unternehmen in Deutschland, vom Familienunternehmen über den Mittelstand bis zu weltweit agierenden Konzernen, in Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Kreisdiagramm zeigt die Abstimmungsergebnisse aus der bAV Konferenz von WTW.
Umfrage: „Mit bAV zu stärkerer Financial Resilience – welche Maßnahme bringt für Ihr Unternehmen am meisten?“  

Quelle: WTW

Von der Politik hingegen erwarten die Unternehmen weiterhin, dass sie verlässliche Rahmenbedingungen schafft und eine übermäßige Komplexität in den Vorschriften für die bAV abbaut. Ein Fünftel der Unternehmen will sich dafür einsetzen. Borst bemerkt: „Die betriebliche Altersversorgung ist ein wesentlicher Baustein in der sozialen Sicherung. Unternehmen nutzen ihre Marktmacht und Skaleneffekte, um für ihre Mitarbeitenden leistungsfähige betriebliche Altersvorsorgesysteme aufzubauen und zu unterhalten. Gerade mit Blick auf die demografische Situation in Deutschland sollte es ihnen daher erleichtert und nicht verkompliziert werden, diese fortzuführen oder weiter auszubauen“, betont die bAV-Expertin.

Foto von der bAV Konferenz von WTW in Radisson Blue Hotel.
bAV-Konferenz von WTW am 17. Oktober 2023

Mit Blick auf die Ergebnisse der Fokusgruppe private Altersvorsorge sagt Borst: „In der politischen Debatte werden derzeit viele Vorsorge-Optionen diskutiert, die zwar anders, aber nicht unbedingt besser als die bereits etablierten Vorsorgeformen sind. So wird etwa die Notwendigkeit von lebenslangen Renten in Frage gestellt – die Bedeutung einer lebenslangen Leistung insbesondere für Geringverdiener sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Menschen brauchen eine verlässliche Finanzierung für ihren gesamten Lebensabend und nicht nur für die ersten Jahre nach Rentenbeginn.“

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