Am 25.3.2021 hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der bereits seit dem Jahr 2013 laufenden „Disclosure Initiative“ einen Exposure Draft ED 2021/3 mit Änderungsvorschlägen zu den Anhangangaben von IAS 19 „Employee Benefits“ und IFRS 13 „Fair Value Measurement“ veröffentlicht.
Zu Beginn dieses Artikels gehen die Verfasser zunächst auf die allgemeine Kritik an den bisherigen Disclosure-Vorschriften des IFRS-Regelwerks ein und erläutern kurz die dagegen ergriffene Initiative des IASB. Nachfolgend wird der zielorientierte Aufbau der vom IASB entwickelten „Draft Guidance“ als Leitlinien für die künftige Entwicklung von Disclosure-Zielen und Offenlegungsvorschriften vorgestellt. Die darauf beruhenden geplanten Änderungen für die Offenlegung von Pensionsplänen gemäß IAS 19 bilden anschließend den Schwerpunkt dieses Beitrags.
Abschließend werden die gegen die Änderungsvorschläge bereits vorgebrachte Kritik dargelegt sowie ein Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben. Darüber hinaus wird – unabhängig vom vorliegenden Exposure Draft – ein kurzer Blick auf weitere Themen der Pensionsbilanzierung geworfen, mit denen sich der IASB im Rahmen der laufenden Agendakonsultation für seinen Arbeitsplan in den Jahren 2022–2026 beschäftigen könnte.
Nach Veröffentlichung des Beitrags hat das IASB die Kommentierungsfrist für den Exposure Draft zum IAS 19 Disclosure auf den 12. Januar 2022 verlängert. Die ungewöhnlich lange Kommentierungsfrist begründet das IASB damit, dass der Entwurf grundlegend neue Überlegungen enthält. Durch die Verlängerung der Frist sollen Bilanzersteller mehr Zeit bekommen, Feedback zur praktischen Anwendung der Vorschläge zu geben. Der Board bittet um Beiträge aus allen Rechtsordnungen und von Unternehmen aller Größenordnungen, die die vollständigen IFRS-Standards anwenden.
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Bye-bye, Checkliste – Exposure Draft zum IAS 19-Disclosure | .1 MB |