Die weltweite Covid-19 Impfung ist in vielen Ländern der Erde angelaufen. Je mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen, desto eher denken Arbeitgeber darüber nach, welche aktive Rolle sie übernehmen können, um ihren Arbeitnehmern (und damit auch ihren Kunden) ein sicheres Arbeitsumfeld sowie einen schnelleren Zugang zu Impfstoffen bieten zu können. Was hierbei wichtig ist:
Globale Impfstrategie – was ist notwendig und sinnvoll?
Sollen Arbeitgeber eine globale Impfstrategie entwickeln, in deren Rahmen sie ihren Mitarbeitern eine Impfung anbieten? Ist eine solche Strategie für bestimmte Länder notwendig?
In den meisten Ländern der Erde ist die Verteilung des Impfstoffes derzeit eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die nicht in private Hände abgegeben wird. Daher können Arbeitgeber diese Aufgabe aktuell nicht übernehmen. Dennoch lohnt es sich zu prüfen, was künftig möglich sein wird und was Arbeitgeber jetzt schon tun können oder sollten.
Impfung direkt beim Arbeitgeber: Hohe Anforderungen zu beachten
Mit zunehmender globaler Verfügbarkeit der Impfstoffe im Laufe des Jahres könnte sich dies jedoch ändern. Seit dem 10. Februar dürfen in den USA in einigen Bundesstaaten die Niederlassungen von bestimmten Drogerie- und Einzelhandelsketten Impfungen durchführen (unter Berücksichtigung der vorgegebenen Prioritäten). Einige Drogerieketten bieten auch jetzt schon an, diese Impfungen zukünftig bei erhöhter Impfstoffverfügbarkeit direkt beim Arbeitgeber durchzuführen, insbesondere dort, wo systemrelevante Arbeitnehmer tätig sind.
Hierbei ist zu beachten:
- Für die „On-site-Impfung“ wird wohl eine besondere Zertifizierung notwendig sein.
- Den hohen Anforderungen an die komplexe Lagerung (Kühlung) der Impfstoffe sowie an den Datenschutz und dem sehr zeitnahen und datenintensive Reportingerfordernis an die Behörde ist Rechnung zu tragen.
- Dem Risiko des Impfstoffbetrugs ist ebenfalls vorzubeugen.
Eine weltweite Impfstrategie kann vermutlich aufgrund der sehr unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Ländern nicht entwickelt werden. Für die wenigen Länder, in denen jetzt schon absehbar ist, dass die hoheitliche Aufgabe an private Organisationen abgegeben wird, ist es jedoch vorteilhaft, rechtzeitig eine hierauf zugeschnittene Impfstrategie zu entwickeln.
Impfbereitschaft der Mitarbeiter durch aktive Maßnahmen fördern
Da Arbeitgeber ein Interesse haben dürften, dass ihre Mitarbeiter möglichst schnell geimpft werden, sobald sie nach den lokalen Gesetzen ein Anrecht auf den Impfstoff haben, könnten folgende Maßnahmen hilfreich sein:
- Positive Kommunikation; Berichterstattung über erfolgreiche Impfkampagnen zur Erhöhung der Impfbereitschaft; Information über die positiven Folgen einer flächendeckenden Impfung
- Mitarbeiter, die auf Stundenbasis entlohnt werden, werden für die Zeit der Impfung trotz Abwesenheit vom Arbeitsplatz entlohnt
- Mitarbeiter mit festem Gehalt bekommen einen Zeitausgleich für die Zeit der Impfung
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten, um den vorgegebenen Impftermin wahrnehmen zu können
- Auslobung einer Impfprämie an Mitarbeiter, die sich impfen lassen
- Übernahme von Impfkosten, sofern nicht von der Regierung übernommen
Keine Impfpflicht, mögliche Impf-Anforderungen von Kunden
Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten, sich impfen zu lassen, um Kollegen, Kunden und das Business zu schützen? Hat ein Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den Impfstatus seiner Mitarbeiter?
In den allermeisten Regionen der Welt ist die Impfung vom Staat bisher nicht vorgeschrieben und kann daher vom Arbeitgeber kaum verpflichtend verlangt werden. In einzelnen Regionen (z.B. im Nahen Osten) ist eine Impfung für Mitarbeiter öffentlicher Behörden und des Gesundheitssektors zwar jetzt bereits verpflichtend, es ist aber derzeit nicht davon auszugehen, dass die Impfpflicht erweitert wird.
Denkbar ist, dass Kunden vertraglich verlangen, dass z.B. Servicemitarbeiter, die auf Kundengrundstücken arbeiten, geimpft sein müssen. Hier könnte ein Arbeitgeber eine Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbaren. Für bestehende Arbeitsverträge müßte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter um eine Änderung bitten, die jedoch der Zustimmung des Mitarbeiters und in vielen Ländern der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter bedürfen und daher schwer zu erwirken sein wird.
Impf-Auskunft wohl nur freiwillig
Auch ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impfstatus seiner Mitarbeiter wird wohl nur in Ausnahmefällen in wenigen Ländern hergeleitet werden können. Einer freiwilligen Information eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber über eine erfolgte Impfung für z.B. die Erlangung einer ausgelobten Impfprämie sollte jedoch nichts im Wege stehen.
Folgen für Krankenversicherungskosten überschaubar
Wie werden die Kosten für die Impfung sich auf die Schadenquoten der weltweiten vom Arbeitgeber übernommenen Kranken-Versicherungen auswirken?
Dies ist derzeit noch schwierig vorauszusehen. In sehr vielen Ländern werden die Kosten für die Impfung von den Regierungen übernommen (z.B. Australien, China, Hongkong, Indien, Japan, Naher Osten). In einigen Ländern ist eine Zuzahlung notwendig (z.B. Indonesien: Aufteilung der Kosten auf Staat und Patient; USA – hier werden zwar die Kosten des Impfstoffes, nicht aber die Kosten für die Administration der Impfung übernommen (vermutlich ca. 50 US-Dollar pro Impfung). Sie sollten vom Arbeitgeber über einen Einschluss jeweils in die Medical und Pharmacy Benefits abgedeckt werden.
Insofern ist derzeit davon auszugehen, dass die Impfkosten die Schadenquoten der globalen Kranken-Versicherungen nicht über Gebühr strapazieren dürften.
Haftungsrisiken für Impfung beim Arbeitgeber prüfen
Haftet der Arbeitgeber in manchen Ländern für mögliche Impfschäden?
In vielen Ländern wurden die Impfstoffe über sogenannte Notverordnungen unter großem Druck eingekauft und den Impfstoffherstellern ist es gelungen, die Haftung für ihre Impfstoffe auszuschließen. Da Arbeitgeber nach derzeitigem Kenntnisstand ihre Mitarbeiter kaum zu einer Impfung verpflichten können, sollte auch grundsätzlich nicht von einer Haftung ausgegangen werden.
Sofern der Arbeitgeber jedoch auf seinem Gelände eine Impfung in Zukunft selbst anbietet, sollte zuvor sehr genau geprüft werden, ob er hierdurch eine Haftung für mögliche Impfschäden eingeht.
Hinweise für die Praxis: Betriebsabläufe weiterhin pandemiefest gestalten
Da die Impfungen gerade erst anlaufen und eine ausreichende Durchimpfung der Bevölkerung frühestens im Herbst zu erwarten ist, ist es notwendig, als Arbeitgeber gegen die allseits spürbare „Covid-Müdigkeit“ vorzugehen, die mit nachlassenden Vorsichtsmaßnahmen einhergeht. Der Betriebsablauf muss den Pandemiebedingungen auch weiterhin langfristig angepasst werden. Die bekannten Regeln („AHA plus Lüften“) werden uns noch auf lange Zeit begleiten müssen.
Vermehrte Tests könnten bis dahin eine sinnvolle Strategie sein.
Anmerkung: Dieser Artikel stellt den Status Quo zum 17. Februar 2021 dar. Die Gegebenheiten werden sich täglich ändern, da sie einer raschen Entwicklung unterliegen und in einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sein können. Für aktuellere Informationen wenden Sie sich bitte an die Autorin.