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Produkt

Gruppen-Unterstützungskassen

Mit Gruppen-Unterstützungskassen bieten wir großen und mittelständischen Unternehmen sowie kleineren Tochtergesellschaften internationaler Konzerne einen einfachen Weg, ihre Pensionsverpflichtungen extern zu finanzieren.

Einfach, gut und sicher – jetzt auch mit stärkerer Kapitalmarktorientierung

Teilnehmende Unternehmen entlasten sich mit den WTW Unterstützungskassen von Anlagerisiken und biometrischen Risiken, gewinnen wesentliche steuerliche und bilanzielle Vorteile, halten ihren Verwaltungsaufwand schlank und können mit transparenten Kosten kalkulieren.

Auf diese Weise gelingt es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden attraktive und solide finanzierte Versorgungsleistungen anzubieten. Sie sichern sich so ein gutes Argument im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte; denn viele Mitarbeitende betrachten die bAV als ihr zweitwichtigstes Einkommen im Alter; vor allem Jüngere setzen auf wettbewerbsfähige Leistungen ihres Arbeitgebers.

Neben klassischen Produktgestaltungen werden indexorientierte Versorgungen umgesetzt. Der Produktansatz wird auf Basis des neuen BMF-Schreibens (Stand August 2022) um dynamische Hybridprodukte abgerundet und schafft damit produktseitig einen Gleichverlauf zu anderen Durchführungswegen. 

Rundum gut betreut

Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung, um geeignete Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Die WTW Unterstützungskassen bieten einen einfachen und sicheren Weg, attraktive Leistungen extern zu finanzieren. Ein überzeugendes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich dabei schon für kleinere Belegschaften.

Von der umfassenden Beratung über die unabhängige Auswahl geeigneter Produkte und Anbieter bis zur zuverlässigen Administration der Unterstützungskassenversorgung bieten wir Unternehmen alle Leistungen, auf die es ankommt, um die Vorteile einer versicherungsförmigen externen Finanzierung zu nutzen.

Zu diesen Vorteilen gehören vor allem:

  • die Übertragung von Anlagerisiken und biometrischen Risiken auf einen Versicherer
  • die Steuer- und Abgabenfreiheit der laufenden Zuwendungen
  • die Möglichkeit, alle investierten Mittel insolvenzgeschützt als Planvermögen auszuweisen
  • Schaffung von Freiraum für das Kerngeschäft
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