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Artikel

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütung im FS-Sektor

30. April 2021

Ein Überblick über die ESG (Environment, Social, Governance) Kriterien und ihr Einfluss auf die Vergütung.
Compensation Strategy & Design|Executive Compensation|Ukupne nagrade
The Future of Financial Services|Preparing for the EU Shareholders’ Rights Directive

Die Abbildung von Nachhaltigkeitskriterien ist ein wesentlicher Trend in der Vergütungspolitik. Neben den Erwartungen der Anleger, Investoren und der Öffentlichkeit, werden von den Aufsichtsbehörden (EU-Kommission, EZB, EBA etc.) immer mehr und konkretere Regularien zur Verankerung der Nachhaltigkeit in der Vergütung in Unternehmen der Finanzbranche veröffentlicht. So definiert die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation), die seit dem 10. März 2021 anzuwenden ist, harmonisierte Vorschriften zur Transparenz hinsichtlich Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und von negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen in die Geschäftstätigkeit sowie bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Einige Konkretisierungen der in der Offenlegungsverordnung verankerten Anforderungen über delegierte Rechtsakte stehen noch aus. Dies gilt jedoch nicht für Artikel 5 der Verordnung. Dieser regelt, dass in Zukunft „Angaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“ gemacht werden sollen. Ab jetzt sind damit die Unternehmen der Finanzbranche gefordert, Angaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Vergütungspolitik im Rahmen der sektorspezifisch geregelten Offenlegungen transparent zu machen.

Auch in Deutschland wird das Thema Vergütung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend stärker fokussiert. In ihrem Merkblatt (20. Dezember 2019) benennt die BaFin Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken und geht auf Good Practice mit deren Umgang sowie auf eine verantwortliche Unternehmensführung ein. Ein Bezug zur Vergütung wird über die verantwortliche Unternehmensführung hergestellt und in diesem Zusammenhang hinterfragt, ob die vorhandenen Vergütungssysteme das Management von Nachhaltigkeitsrisiken insbesondere auf Ebene der Geschäftsleitung ausreichend incentivieren. Branchenübergreifend und bewusst auch an die diesbezüglich nicht berichtspflichtigen Unternehmen gerichtet, unterstützt dies auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK): Als eines von insgesamt 20 Kodex Kriterien wird hier formuliert, dass Unternehmen offenlegen sollten, inwieweit sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren.

Konkrete regulatorische Vorgaben ergeben sich für börsennotierte Unternehmen aus den Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie der Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II), die die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen auch in der Vorstandsvergütung verankert.

Der Blick in den Markt und die Ergebnisse des „WTW 2020 Reports on ESG Metrics in Executive Incentive Plans“ zeigt, dass die Nachhaltigkeit in der Vergütung bisher überwiegend auf die Integration von ESG-Kriterien als Performance-Grundlage für die variable Vergütung eine Berücksichtigung findet. Im Financial Services Sektor sehen wir im Jahresvergleich einen Anstieg der Verwendung von ESG Kriterien, was auch auf die detailliertere Offenlegungsanforderungen der Zielerreichung innerhalb der Performance KPIs zurückzuführen ist. Nachfolgend erhalten Sie weitere Ergebnisse unserer Forschung:

  • 68% der europäischen Unternehmen nutzen mindestens ein ESG Kriterium in ihren variablen Vergütungsplänen
  • Die Häufigkeiten der Verwendung der drei ESG Kategorien zeigt aktuell ein Ungleichgewicht auf
  • 33% der Unternehmen verwenden mindestens ein Kriterium der Kategorie „Environment“
  • 61% der Unternehmen verwenden mindestens ein Kriterium der Kategorie „Social“
  • 39% der Unternehmen verwenden mindestens ein Kriterium der Kategorie „Governance“
  • Insgesamt sind Kriterien rund um das Thema „People & HR“ aus der „Social“ Kategorie die am meisten verwendete Form der ESG Kriterien

Zusammenfassend bewegt das Thema der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütung im Financial Services Sektor die Marktteilnehmer. Die Auswirkungen auf die Vergütungspolitik bzw. die Vergütungssysteme in den nächsten Jahren bleibt abzuwarten. Bei einer Verankerung von ESG-Kriterien in die Geschäfts- bzw. Risikostrategie von Instituten ist die Verknüpfung entsprechender Erfolgsparameter mit der variablen Vergütungsfindung eine logische Konsequenz.

Wenn Sie mehr über das spannende Thema wissen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, Sie mit unserem Wissen, das wir aus unserer Forschung, bspw. mit dem „WTW 2020 Report on ESG Metrics in Executive Incentive Plans“ und der praktischen Zusammenarbeit mit unseren Kunden erhalten, unterstützen zu können.

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Senior Director, Head of Work and Rewards Germany/Austria

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