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Trendwende - auf dem Weg zu höheren Umwandlungssätzen für Ihre Rente?

360°Vorsorge I News

Von Virginie Morand und José Mirza | 21. März 2022

Können die Versicherten der zweiten Säule nun in Zukunft auf eine Erhöhung der Umwandlungssätze hoffen?
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Zu Beginn des Jahres 2021 wurden den Aktuaren, Experten und Vorsorgeeinrichtungen die neuen technischen Grundlagen BVG 2020 zur Verfügung gestellt. Die neuen technischen Grundlagen basieren auf der Beobachtung der Daten von 15 grossen autonomen Vorsorgeeinrichtungen mit einem Bestand von rund 1.5 Millionen aktiven Versicherten und 0.9 Millionen Rentenbezügern in den Jahren 2015 bis 2019. Diese technischen Grundlagen liefern unter anderem wichtige Informationen über die Todes- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten für Versicherte der zweiten Säule, aber auch Informationen zur Lebenserwartung und anderen technischen Parametern. Die Lebenserwartung sowie die Invaliditäts- und Todesfälle in der Schweiz ändern sich im Laufe der Zeit, was das Ergebnis aller Veränderungen in unserer Gesellschaft ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die BVG-Tabellen 2020 die Auswirkungen der jüngsten Pandemie und ihre möglichen Auswirkungen auf die Langlebigkeit und die Sterblichkeit nicht berücksichtigen. Auch wenn wir uns vorstellen können, dass dies möglicherweise eine Auswirkung haben wird, müssen wir uns bis zur Bereitstellung der neuen Tabellen in fünf Jahren gedulden.

Für die Versicherten in der zweiten Säule beeinflussen diese neuen technischen Grundlagen BVG 2020 die Umwandlungssätze und die von den Stiftungsräten getroffenen Entscheidungen. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass die Vorsorgeeinrichtungen infolge der gestiegenen Lebenserwartung und der gesunkenen Zinssätze eine Politik der Senkung ihrer Umwandlungssätze verfolgt haben. Dies hat natürlich eine sinkende Auswirkung auf die Altersrenten der Versicherten in der Schweiz. Laut den jüngsten WTW-Studien zu den Umwandlungssätzen liegt der Median in der Schweiz für grosse Unternehmen heute zwischen 5,2% und 5,6%, gegenüber Sätzen von weit über 6% vor mehr als 10 Jahren.

Allerdings würden die neuen Tabellen zum ersten Mal seit langem einen leichten Rückgang der Lebenserwartung bei der Verwendung des neuen Modells anzeigen. Können die Versicherten der zweiten Säule nun auf eine Erhöhung der Umwandlungssätze in der Zukunft hoffen?

Zumindest kann man davon ausgehen, dass sich die Senkung dieser Sätze verlangsamen oder zum Stillstand kommen wird. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass die Vorsorgeeinrichtungen vorsichtig geblieben sind und ihre Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Viele Vorsorgeeinrichtungen haben zudem Massnahmen ergriffen, um dieser Senkung der Rentenleistung entgegenzuwirken, indem sie den Versicherten breite und flexible Beitragsskalen anbieten, die den Versicherten die Wahl lassen, ihre Beiträge zu erhöhen, um sich eine bessere Absicherung im Ruhestand zu sichern.

Zur Erinnerung: Versicherte der zweiten Säule können zum Zeitpunkt der Pensionierung zwischen einer Rente (abhängig vom Umwandlungssatz) und Kapital wählen. Diese Wahl hängt hauptsächlich von der persönlichen Situation des Versicherten zum Zeitpunkt der Pensionierung ab und kann Elemente wie Gesundheitszustand, noch schulpflichtige Kinder, Alter des möglichen Ehepartners, individuelle Bedürfnisse, Wegzug ins Ausland usw. berücksichtigen. In der Schweiz ist jedoch ein Trend zu einer höheren Kapitalisierung der Rentenleistungen zu beobachten, der insbesondere auf die Senkung der Umwandlungssätze in den letzten Jahren zurückzuführen ist.

Weitere Beobachtungen mit dem Übergang zu den neuen BVG-Tabellen 2020: Die Gesamtzahl der Invaliditätsfälle ist im Vergleich zu den technischen Grundlagen BVG 2015 im Durchschnitt um etwa 20% gesunken. Ergebnis des medizinischen Fortschritts? Vielleicht, aber wir stellen dennoch fest, dass die Bedingungen für die Anerkennung von Invalidität durch die Invalidenversicherung "IV" strenger und anspruchsvoller sind als in der Vergangenheit, was diesen Rückgang in den neuen BVG-Tabellen 2020 teilweise erklärt. Diese Tatsache bleibt wichtig für Versicherte, die von der IV nicht als invalid anerkannt werden und daher nicht von den Leistungen der zweiten Säule profitieren können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für Vorsorgeeinrichtungen und Arbeitgeber einige der jüngsten Entwicklungen den Anstieg der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der zweiten Säule etwas begrenzen werden (einschliesslich möglicher Zinserhöhungen bei den Anleihen und der Umstellung auf die BVG-Tabellen 2020). Darüber hinaus haben die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ein sehr interessantes Finanzjahr 2021 erlebt, was im Prinzip zu einer Verbesserung ihres Deckungsgrades per 31.12.2021 führen wird. Der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2020 beträgt 116.1%*, wobei mehr als drei Viertel der Vorsorgeeinrichtungen mindestens 75% ihrer Zielvorgaben für die Wertschwankungsreserven gebildet haben. Die Versicherten können somit auf lange Sicht auf eine bessere allgemeine Allokation der vorhandenen Überschüsse zwischen der Finanzierung der Renten und der Zuweisung von günstigeren Zinssätzen für die aktiven Versicherten durch den Stiftungsrat hoffen.

Fussnote

* Swisscanto-Studie über die Pensionskassen in der Schweiz im Jahr 2021 https://pensionstudy.swisscanto.com/21/de/d-deckungsgrad/

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Senior Actuarial Consultant

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